Ende der Bäderregelung: Sonntagsöffnung auf Sylt pausiert ab November
Am 31. Oktober endet auf Sylt vorerst die Bäderregelung für Sonntagsöffnungen. Bis Mitte Dezember bleiben die meisten Geschäfte an Sonn- und Feiertagen geschlossen.
Die Landesverordnung für Tourismusorte in Schleswig-Holstein ermöglicht Geschäften den Verkauf an Sonn- und Feiertagen. Wie die shz berichtet, gilt diese Regelung neben Sylt auch für alle Gemeinden auf Föhr und Amrum. Der erlaubte Zeitraum erstreckt sich vom 15. März bis zum 31. Oktober sowie vom 17. Dezember bis zum 8. Januar. Innerhalb dieser Phasen dürfen die Läden für sechs Stunden zwischen 11 und 19 Uhr öffnen, wobei die genauen Zeiten von den einzelnen Inselgemeinden festgelegt werden.<2>Regelungen für das Sortiment und Verlängerung der VerordnungVerkauft werden dürfen vor allem Waren des täglichen Bedarfs für Urlauber. Möbelhäuser, Autohäuser, Baumärkte und Elektrofachmärkte müssen geschlossen bleiben. Allen anderen Händlern steht die Öffnung frei. Das Land hat diese Verordnung unverändert bis Dezember 2028 verlängert.
Der letzte Sonntag der aktuellen Saison ist der 25. Oktober. Am Reformationstag, dem 31. Oktober, der in diesem Jahr auf einen Samstag fällt und ein Feiertag in Schleswig-Holstein ist, darf der Inselhandel noch öffnen, da dieses Datum im erlaubten Zeitraum liegt.
Ausnahmeregelungen für Bäckereien, Bahnhöfe und Mini-Supermärkte
Einige Geschäfte dürfen auch während der Pause sonntags öffnen. Bäckereien, Blumenläden und Zeitungsgeschäfte können sonntags für fünf Stunden am Stück verkaufen, spätestens um 18 Uhr ist Schluss. Tankstellen sind von den Beschränkungen ausgenommen, Apotheken halten Notdienste bereit. Zudem dürfen Läden im Bahnhof Reisebedarf und Lebensmittel anbieten, während Restaurants und Cafés nicht von der Regelung betroffen sind.Seit Juni dürfen zudem personallose Mini-Supermärkte sonntags öffnen, sofern sich diese in Orten mit höchstens 2500 Einwohnern befinden. Für Westerland greift diese Ausnahme somit nicht.