Gemeindevertretung Helgoland beschließt neuen Bebauungsplan für die Düne
Nach sieben Jahren Vorlauf hat die Gemeindevertretung Helgoland den B-Plan für die Düne verabschiedet. Die Neuregelung betrifft unter anderem Campingmöglichkeiten, die Bebauung mit Ferienhäusern und das Dünenrestaurant.
Regelungen für Zeltplatz und Dünenbetrieb
Der Planer erklärte, dass der Plan von 1998 zwar noch gelte, aber nicht mehr zu den Zielen der Gemeinde passe. Für den Zeltplatz hat die Bauaufsicht nach einem Rechtsgutachten die Einstufung als genehmigter Campingplatz akzeptiert, wie aus der Niederschrift der Gemeindevertretung hervorgeht. Der Gruppenzeltplatz bleibt trotz seiner Lage im Schutzgebiet bestehen, weil dort naturkundliche Lehrgruppen mit dokumentiertem Bildungsangebot zelten. Die Freigabe dieses Bereichs erfolgt erst, wenn der Plan in Kraft ist.Die Lagerhalle des Dünenbetriebs darf nur in geringerem Umfang wachsen, weil die Naturschutzbehörde eine Erweiterung im geschützten Biotop abgelehnt hatte. Eine Betriebsleiterwohnung im Dünenrestaurant wurde vor allem wegen der Höhenbeschränkung durch das Leuchtfeuer verworfen. Stattdessen ist eine Wohnung für das Restaurant am Dünenhafen in den vorhandenen Servicewohnungen möglich.
Vorgaben für Ferienhäuser und weiterer Ablauf
Im Sondergebiet Ferienhäuser gilt je Ferienhaus eine Mindestfläche von 640 Quadratmetern. Das Haus darf höchstens 35 Quadratmeter Grundfläche haben. Anstelle eines Ferienhauses sind jetzt bis zu zwei Zelte zulässig, wenn die Flächengrenzen eingehalten werden. Den Ausgleich für Eingriffe in die Dünen leistet die Gemeinde durch Feuchtgrünland in Brunsbüttel, dessen Flächen sie bereits gekauft hat.Peter Botter von der SPD-Fraktion mahnte, nun müsse das sanierungsbedürftige Dünenrestaurant zügig angegangen werden. Er erinnerte daran, dass der gesamte Plan von dort ausging. Ein Termin für das Inkrafttreten stand nicht im Protokoll. Der Flächennutzungsplan muss noch genehmigt werden.