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Helgoland stellt Weichen für rechtssichere Bauhof-Lagerfläche

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Helgoland berät über den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 15. Damit soll eine seit Jahren genutzte Zwischenlagerfläche am Nord-Ost-Land nachträglich rechtlich abgesichert werden.

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Erst jahrelang lagern, dann den Zettel ausfüllen – klappt bei meiner Rumpelkammer auch. — Rocky, Chefkolumnist
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Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Helgoland befasst sich am 22. September 2026 mit dem Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 15. Ziel der Planung für einen rund 0,6 Hektar großen Teilbereich des Nord-Ost-Landes ist die nachträgliche rechtliche Absicherung einer bereits bestehenden Lagerfläche. Über die Durchführung der frühzeitigen Behördenbeteiligung berät der Ausschuss auf Grundlage des Vorentwurfs des Büros dn.stadtplanung vom 27. August 2026, bevor die Gemeindevertretung am 28. September entscheidet.

Anlass der Planung ist kein Neubauvorhaben, sondern die nachträgliche Absicherung eines bestehenden Zustands. Die Fläche wird seit mehreren Jahren als Zwischenlager für Grünschnitt der Gemeindegärtnerei und für Baumaterialien des Bauhofs genutzt. Für diese genehmigungspflichtigen Nutzungen fehlte bislang die bauleitplanerische Grundlage. Mit dem Bebauungsplan soll das Gelände als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Lagerfläche für Bauhof und Grünschnitt“ festgesetzt und damit rechtssicher gemacht werden.

Feste Grenzen und klare Vorgaben für den Naturschutz

Die Festsetzungen halten die bauliche Entwicklung eng begrenzt. Hauptgebäude sind ausdrücklich unzulässig, erlaubt sind nur Lagerflächen, Nebenanlagen und Stellplätze – und auch diese ausschließlich innerhalb einer in der Planzeichnung markierten Fläche, damit Abstand zu den Klippenrändern und zum Gehölzbestand an der Grenze zu den Versorgungsbetrieben gewahrt bleibt, wie die Gemeinde mitteilt. Die Grundflächenzahl liegt bei 0,4, während die Oberkante baulicher Anlagen fünf Meter über der Fahrbahn des Nord-Ost-Landes nicht überschreiten darf.

Für die Außenbeleuchtung sind ausschließlich insektenschonende, vollständig eingekofferte LED-Leuchten mit warmweißem Licht und nach unten gerichtetem Lichtstrom zugelassen. Angrenzende Freiflächen und Gehölze dürfen nicht ausgeleuchtet werden.

Beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung

Aufgestellt wird der Plan im beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13a Baugesetzbuch. Damit entfallen Umweltprüfung, Umweltbericht und naturschutzrechtlicher Ausgleich, da das Plangebiet mit rund 6.150 Quadratmetern deutlich unter dem Schwellenwert von 20.000 Quadratmetern liegt. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird verzichtet. Die Behördenbeteiligung wird hingegen bewusst durchgeführt, um vor allem naturschutzfachliche Hinweise früh einzuholen. Vorsorglich enthält die Begründung zudem eine Scoping-Liste, sodass sich die Gemeinde vorbehält, bei neuen Erkenntnissen in das Regelverfahren zu wechseln.

Die Nachbarschaft der Fläche ist sensibel: Südwestlich schließen die Helgoländer Klippen an, die zum FFH-Gebiet „Helgoland mit Helgoländer Felssockel“ gehören, und die Insel liegt im Umfeld des Seevogelschutzgebiets Helgoland. Die Begründung kommt zu dem Schluss, dass erhebliche Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind, weil das Plangebiet außerhalb der Schutzgebiete liegt, keine neuen Baurechte für Gebäude entstehen und lediglich eine vorhandene Nutzung gesichert wird. Das Gelände liegt zugleich in einem Trinkwassergewinnungsgebiet; auch hier sieht die Planung kein erhöhtes Risiko, da keine über den Bestand hinausgehenden Nutzungen vorbereitet werden.

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Bereich bislang als Sondergebiet „Kurgebiet“ sowie in einem kleinen Teil im Südosten als Versorgungsfläche dar. Er wird im Wege der Berichtigung an die neue Gemeinbedarfsfläche angepasst – ein redaktioneller Vorgang, der im beschleunigten Verfahren auch nach dem Bebauungsplan erfolgen kann. Die Kosten, die der Gemeinde aus der Umsetzung entstehen, lassen sich laut Begründung derzeit noch nicht abschätzen. Der Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung stammt bereits vom 9. November 2023.

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