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Zollfrei seit den Briten: Helgolands Sonderweg durch die Jahrhunderte

Bis heute gehört Helgoland nicht zum Zollgebiet der Europäischen Union - obwohl die Insel völkerrechtlich zur Bundesrepublik zählt. Die Wurzeln dieses Privilegs reichen bis in die britische Kronkolonie und zu einem kaiserlichen Versprechen von 1890 zurück. Die Geschichte der Steuer- und Zollfreiheit ist eine Kette aus Verträgen, Gesetzeslücken und hartnäckigen Streitfällen.

Blütezeit unter britischer Krone

Drehen wir das Rad der Geschichte zurück ins Jahr 1807: Am 5. September nahm das Vereinigte Königreich das bis dahin dänische Helgoland in Besitz. Napoleons Kontinentalsperre gegen Großbritannien lief bereits, und mit der Übernahme begann eine wirtschaftliche Blütezeit. Die Zahl der ansässigen Schmuggler stieg von geschätzten vier auf 140; im Namen von King George III. wurde Fracht von und nach Großbritannien geschmuggelt. Im Gegenzug verzichteten die Briten auf die sonst üblichen Zwangsabgaben und erhoben keine Steuern.

Am 30. Mai 1814 trat der Kieler Vertrag in Kraft: Helgoland ging offiziell von Dänemark an Großbritannien über und wurde Kronkolonie - direkt der Krone unterstellt, nicht dem britischen Parlament. Als Stellvertreter des Königs kamen Gouverneure auf die Insel, deren Gehalt das Parlament zahlte. Seither war Helgoland weitgehend selbstverwaltend und ist bis heute eine amtsfreie Gemeinde. Der Überlieferung nach unterzeichnete später Queen Victoria ein Zolldekret als Dank für die Unterstützung während der Kontinentalsperre: Die Insel sollte ihren Gemeindehaushalt aus eigenen Einfuhrzöllen auf teure Güter wie Spirituosen und Petroleum bestreiten. Das Dekret selbst ist bis heute nicht auffindbar.

Ein kaiserliches Versprechen

Ein kräftiger Schubs am Geschichtsrad führt ins Jahr 1890: Am 1. Juli wurde Helgoland mit dem Helgoland-Sansibar-Vertrag an das Deutsche Reich abgetreten. Zum Glück für die Helgoländer regelte Artikel XII Ziffer 4, dass "die zur Zeit bestehenden heimischen Gesetze und Gewohnheiten [...] soweit es möglich ist, unverändert fortbestehen". Das Reich verpflichtete sich zudem, den Zolltarif bis zum 1. Januar 1910 nicht zu erhöhen; die Steuerbefreiung blieb bestehen.

Dass das Kaiserreich auf Steuern verzichtete, hatte einen Grund: Für die Kontrolle der Weser- und Elbmündung sowie des Kaiser-Wilhelm-Kanals war Helgoland von enormer strategischer Bedeutung - die Blockade des Hamburger Hafens durch die dänische Marine 1848 war nicht vergessen. Für das Britische Empire hingegen galt der militärische Wert der Insel als gering. Preußische Beamte kamen schon im ersten Monat, um den Helgoländern Grundstücke für den Ausbau zur Seefestung abzukaufen; Kaiser Wilhelm II. war als König von Preußen zugleich Landesherr. Am 18. Februar 1891 bestimmte ein preußisches Vereinigungsgesetz erneut, dass sich zoll- und steuertechnisch nichts ändere. Auch 1910 nahm man aus politischen Gründen davon Abstand, das Steuer- und Stempelgesetz einzuführen - Helgoland blieb ohne Umsatzsteuer.

Streit in der Weimarer Zeit - und die Bestätigung

Der 9. November 1918 änderte auch auf Helgoland einiges: Mit der Weimarer Reichsverfassung (Artikel 178) wurde die reichsgesetzlich festgelegte Sonderstellung beseitigt. Die Einfuhrzölle flossen nun nach Berlin statt in den Gemeindehaushalt, der daraufhin einbrach - und der Schmuggel nahm wieder zu. Als die Gemeindevertretung die Abgaben durch Beschluss vom 31. März 1924 erhöhte, entbrannte ein langer Streit darüber, was Einfuhrzölle überhaupt seien und wer sie erheben dürfe. Ein Gutachten des Reichsfinanzhofs kam zu dem Schluss, die Abgaben seien Zölle, und es sei "unvereinbar", die Zollgesetzgebung "in einem Teil des Reiches" einer Gemeinde zu überlassen. Der Reichsfinanzminister ordnete die Einstellung an.

Erst das Zollgesetz von 1934 bestätigte die Sonderstellung wieder: In Paragraf 1 wurde die Gemeinde ermächtigt, auf Bier, Wein, Schaumwein und ähnliches eine "Gemeindeeinfuhrsteuer" zu erheben, deren Einnahmen erneut in den Gemeindehaushalt flossen. Aus dem Einfuhrzoll war die Gemeindeeinfuhrsteuer geworden. Nach der Wiederfreigabe der Insel wurde das Gesetz mit dem "Helgoland-Gesetz" vom 15. März 1952 an die neuen Verhältnisse angepasst. Im Grunde blieb alles, wie es 1807/1814 begonnen hatte - zoll- und steuerfrei. Und so gehört Helgoland bis heute nicht zum Zollgebiet der EU.

Quellen:

  • Helgoland-Sansibar-Vertrag (1890), Artikel XII
  • Weimarer Reichsverfassung (1919), Artikel 178
  • Zollgesetz (1934), Paragraf 1
  • Helgoland-Gesetz (1952)
  • Iip Lun, Ausgaben 10/2024 und 11/2024

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