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Trotz Paragraf 50 StVO umziehen - Transport auf Helgoland
Auf Helgoland sind laut Paragraf 50 der Straßenverkehrsordnung Kraftfahrzeuge und sogar Fahrräder verboten. Wie also bewegt man Waren - oder gleich einen ganzen Hausstand - durch die engen Gassen? Die Antwort heißt E-Karre und Handkarre.
Von Pferden und Bollerwagen
Bis Ende der 1920er-Jahre setzte man je nach Transportgut auf Pferde, Hand- und Schubkarren oder Bollerwagen. Die Übernachtungsgäste reisten schon zu Beginn des Seebäderdienstes mit viel Gepäck an; Börteboote brachten Gast und Koffer an den Strand, wo Helgoländer sie mit mittelalterlich anmutenden Sackkarren zu den Unterkünften zogen. Hotels wurden per Pferdekarren durch die Gassen beliefert, die Fischer bevorzugten den Handkarren.
Das Rückgrat: die E-Karre
Eine der ersten Elektrokarren kam Mitte bis Ende der 1930er-Jahre auf die Insel - jener Fahrzeugtyp, den die Deutsche Bahn bis in die 1950er-Jahre zum Gepäcktransport auf Bahnhöfen einsetzte. Nach der Wiederfreigabe leisteten die E-Karren wertvolle Dienste beim Wiederaufbau. Heute bilden sie das Rückgrat des Transportwesens, gefolgt von den Handkarren, die stets geschoben und nie gezogen werden. Ist der Schwerpunkt gut austariert, liegt die Deichsel locker in der Hand, und selbst ein Umzug lässt sich so durch die schmalen Gassen bewältigen.
Quellen:
- Iip Lun, Ausgabe 44/2024