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Helgoland und die Schnepfen - eine kuriose Jagdordnung

In den alten Gerichtsprotokollen der Insel finden sich mitunter Verordnungen zum Schmunzeln. Eine der kuriosesten ist die "Schnepfen Ordnung" des dänischen Landvogts von 1803 - sie regelte, wem ein erlegter Zugvogel gehörte.

"De Sneppen kümmt! Amen"

Der Erzählung nach predigte der Inselpastor eines Sonntags, als ein Raunen durch die gefüllte Kirche ging: Die Schnepfen seien im Anflug. Hastig soll der Seelenhirte die Bibel mit den Worten "De Sneppen kümmt! Amen" zugeklappt haben, woraufhin die Gemeinde mit Netzen und Flinten hinauseilte, um sich einen Sonntagsbraten zu sichern. Die Jagd war damals frei, und so wurde auf allerlei Geflügel geschossen - im Sommer auf Möwen, im Frühjahr auf die durchziehenden Schnepfen. Alte Erzählungen, die bekanntlich zu Übertreibungen neigen, berichten von 20 bis 30 Jägern pro Vogel.

Regeln gegen den Streit

Weil es nach jedem Schuss Streit darüber gab, wem die Beute gehöre, erließ der königlich-dänische Landvogt Samuel Nicolai Haase am 18. März 1803 eine gerichtlich festgesetzte Ordnung. Sie hielt fest: Eine fliegende Schnepfe darf jeder schießen, der dazu in der Lage ist. Auf eine sitzende Schnepfe hat derjenige das Vorrecht, der sie zuerst erblickt - vorausgesetzt, er kann sie schießen oder fangen; fliegt sie auf, gilt wieder die erste Regel. Wer aber eine sitzende Schnepfe entdeckt und weder Gewehr noch Netz bei sich hat, geht leer aus. So brachte eine nüchterne Verordnung Ordnung in ein reichlich chaotisches Treiben.

Quellen:

  • Helgoländer Gerichtsprotokoll 1799-1809 (CXX 15, 213)
  • Iip Lun, Ausgabe 27/2025

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