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US-Richter weist Großteil der Schadensersatzklagen nach Brückeneinsturz in Baltimore ab

Ein US-Bundesgericht hat den überwiegenden Teil der Klagen auf rein wirtschaftliche Entschädigung nach der Zerstörung der Francis Scott Key Bridge abgewiesen. Grundlage bildet eine Rechtsvorschrift aus dem Jahr 1927.

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Ein US-Bundesgericht im Bundesstaat Maryland hat den Großteil der verbliebenen Schadensersatzforderungen nach der Zerstörung der Francis Scott Key Bridge durch das Containerschiff Dali abgewiesen. Die Entscheidung basiert auf einer Rechtsregel aus dem Jahr 1927, die Entschädigungen für reine wirtschaftliche Verluste ohne physische Sachschäden ausschließt. Von ursprünglich 54 Zivilklagen verbleiben damit nur noch wenige offene Verfahren.

Anwendung der Robins-Dry-Dock-Regel

Richter James K. Bredar vom US District Court in Maryland wandte bei seiner Entscheidung die sogenannte Robins-Dry-Dock-Regel an. Zu den abgewiesenen Forderungen zählen die entgangenen Gewinne des Unternehmens Star Bulk, eine Sammelklage von Hafenarbeitern, Ansprüche von Versicherungssyndikaten sowie der Großteil der Straßenverluste der Stadt Baltimore und des zugehörigen Landkreises.

Bestehende Klagen und Verfahrensstand

Weiterhin zugelassen sind hingegen Ansprüche, die auf physischen Schäden beruhen. Dazu gehören die beschädigte Hauptwasserleitung der Stadt unterhalb der Brücke, Schäden an den Wasserstraßen des Landkreises sowie eine Sammelklage von Speditionen für physisch beschädigte Fracht. Von den ursprünglich 54 eingereichten Zivilklagen sind damit bis auf zehn alle Verfahren abgewiesen oder beigelegt worden.

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