US-Richter weist Großteil der Schadensersatzklagen nach Brückeneinsturz in Baltimore ab
Ein US-Bundesgericht hat den überwiegenden Teil der Klagen auf rein wirtschaftliche Entschädigung nach der Zerstörung der Francis Scott Key Bridge abgewiesen. Grundlage bildet eine Rechtsvorschrift aus dem Jahr 1927.
Anwendung der Robins-Dry-Dock-Regel
Richter James K. Bredar vom US District Court in Maryland wandte bei seiner Entscheidung die sogenannte Robins-Dry-Dock-Regel an. Zu den abgewiesenen Forderungen zählen die entgangenen Gewinne des Unternehmens Star Bulk, eine Sammelklage von Hafenarbeitern, Ansprüche von Versicherungssyndikaten sowie der Großteil der Straßenverluste der Stadt Baltimore und des zugehörigen Landkreises.
Bestehende Klagen und Verfahrensstand
Weiterhin zugelassen sind hingegen Ansprüche, die auf physischen Schäden beruhen. Dazu gehören die beschädigte Hauptwasserleitung der Stadt unterhalb der Brücke, Schäden an den Wasserstraßen des Landkreises sowie eine Sammelklage von Speditionen für physisch beschädigte Fracht. Von den ursprünglich 54 eingereichten Zivilklagen sind damit bis auf zehn alle Verfahren abgewiesen oder beigelegt worden.