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US-Gericht weist Klage gegen schwimmendes LNG-Terminal ab

Ein US-Berufungsgericht hat die Klage von Umweltschützern gegen das geplante schwimmende LNG-Terminal vor der Küste Louisianas abgewiesen. Damit ist eine weitere Hürde für das Milliardenprojekt genommen.

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Schwimmendes Gaswerk darf gebaut werden. Hauptsache, mein Kutter hat Vorfahrt. — Rocky, Chefkolumnist
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Ein US-Berufungsgericht hat eine Klage von drei Umweltschutzgruppen gegen die Lizenz für das geplante schwimmende LNG-Exportterminal von Delfin LNG abgewiesen. Das Gericht entschied, dass den Gruppen die Klagebefugnis fehlt. Damit ist eine weitere Hürde für die erste schwimmende LNG-Exportanlage der USA genommen.
Das US-Berufungsgericht für den fünften Bezirk wies die rechtliche Anfechtung gegen die Tiefwasserhafen-Lizenz der Maritimen Verwaltung für Delfin LNG ab. Die geplante Anlage soll etwa 40 Meilen vor der Küste des US-Bundesstaates Louisiana entstehen.

Milliardeninvestition und Produktionsstart

Delfin hat kürzlich eine finale Investitionsentscheidung von rund 5 Milliarden US-Dollar für sein erstes schwimmendes LNG-Schiff getroffen. Die Produktion soll voraussichtlich im Jahr 2030 beginnen. Nach dem vollständigen Ausbau wird die Kapazität der Anlage bei etwa 13,2 Millionen Tonnen pro Jahr liegen.

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05.09., 08:07 Uhr