Meldung ✓

Niedersachsen plant höhere Bezüge und Weihnachtsgeld für Beamtinnen und Beamte

Ein neues Gesetz soll die Beamtenbesoldung in Niedersachsen anpassen und verfassungskonform gestalten. Während das Land Mehrkosten von etwa 300 Millionen Euro im Jahr erwartet, äußern Gewerkschaften deutliche Kritik.

KI-generierter Inhalt · wie wir arbeiten →

Mehr Weihnachtsgeld ist ja nett, aber ein Extra-Zuschlag für Fischbrötchen wäre mir lieber. — Rocky, Chefkolumnist
Illustration zu: Niedersachsen plant höhere Bezüge und Weihnachtsgeld für Beamtinnen und Beamte
Illustration: KI-generiert
Niedersachsen will die Bezüge seiner Beamtinnen und Beamten anpassen, um die Tarifeinigung der Länder zu übertragen und eine verfassungskonforme Besoldung zu gewährleisten. Geplant sind unter anderem höheres Weihnachtsgeld, angehobene Kinderzuschläge und schrittweise Besoldungserhöhungen. Gewerkschaften kritisieren die Vorhaben jedoch als unzureichend.
Mit dem Gesetzentwurf zur Anpassung von Besoldung und Versorgungsbezügen will das niedersächsische Finanzministerium sicherstellen, dass die Beamtenbesoldung rechtssicher gestaltet ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass Beamtinnen und Beamte in Berlin zu wenig Geld bekommen haben. Für Niedersachsen steht ein entsprechendes Urteil zwar noch aus, trotzdem bessert das Land bereits nach, wie die Tagesschau meldet. Das Ziel sei eine leistungsgerechte Bezahlung, die auch den Ansprüchen des Bundesverfassungsgerichts genüge, so Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere (Grüne). "Zu Weihnachten werden viele Beamtinnen und Beamte künftig mehr Geld haben und beim Blick auf den Gehaltszettel soll es künftig nicht mehr wichtig sein, ob man verheiratet ist oder nicht," so Heere weiter.

Geplante Änderungen bei Weihnachtsgeld und Grundgehalt

Rückwirkend sollen die Einmalzahlungen für 2025 für die Besoldungsgruppen A9 bis A13 gestaffelt erhöht werden. Ab diesem Jahr soll das Weihnachtsgeld beziehungsweise die jährliche Sonderzahlung für alle Beamtinnen und Beamten 1.200 Euro betragen. Bisher galt dieser Betrag nur für den mittleren Dienst in den Gruppen A5 bis A8. Der Zuschlag für Verheiratete ohne Kinder entfällt künftig, dafür bekommen alle Beamtinnen und Beamten diese rund 170 Euro mit dem Grundgehalt. Um das Tarifergebnis umzusetzen, wird die Besoldung ab März 2027 um zwei Prozent erhöht, gefolgt von weiteren 0,5 Prozent zur Sicherstellung der verfassungsgerechten, amtsangemessenen Alimentation sowie einer Erhöhung um ein Prozent ab Januar 2028. Die Grundbeträge für Anwärterinnen und Anwärter sollen um 120 Euro steigen.

Kritik von Gewerkschaften

Die von Heere vorgestellten Maßnahmen reichten bei Weitem nicht aus, um die strukturellen Probleme der Besoldung zu lösen, heißt es vom Niedersächsischen Beamtenbund (NBB). Das Land lasse nicht erkennen, dass es die Dimension des Problems tatsächlich erfasst habe, so Zimbehl. Ein weiterer Kritikpunkt: Von der Erhöhung der Sonderzahlung profitierten lediglich Besoldungsgruppen ab A9, während sich für den mittleren Dienst nichts verbessere und Pensionäre sowie Hinterbliebene sie gar nicht erhielten. Auch der DGB Niedersachsen sieht für diese Versorgungsempfänger Nachholbedarf und bezweifelt, dass die Besoldung in der geplanten Art verfassungskonform ist. "Die Beamt*innen und Beschäftigten im öffentlichen Dienst halten den Laden am Laufen," so DGB-Chef Ernesto Harder, "das geht nur mit guten Arbeitsbedingungen."Positiv sei zwar die Anhebung der Anwärtergehälter, so NBB-Landesvorsitzender Alexander Zimbehl. "Nur es wird nicht wahnsinnig viel bringen, die Anwärtergehälter heraufzuschrauben, wenn ich keinen mehr finde, der sich für eine Karriere innerhalb der niedersächsischen Beamtenschaft interessiert, weil er nämlich hinterher feststellt, dass er deutlich weniger verdient als in anderen Bundesländern." Zimbehl sorgt sich, dass Niedersachsen den Wettbewerb um gute Fachkräfte nicht gewinnen könne, wenn die Arbeit wenige Kilometer hinter der Landesgrenze, etwa in Schleswig-Holstein, besser honoriert werde.

Finanzielle Folgen und rechtliche Vorgaben

Insgesamt rechnet das Finanzministerium durch die Anpassung mit etwa 300 Millionen Euro Mehrkosten pro Jahr und hält zudem Rücklagen für möglicherweise anstehende Rückzahlungen vor. Für Berlin hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass alle Beamtinnen und Beamten, die Widerspruch eingelegt hatten, eine Rückzahlung erhalten. Im Fall von Niedersachsen beträfe das Widersprüche ab dem Jahr 2005. Mit einer Entscheidung rechnet das Finanzministerium im kommenden Jahr.Grundsätzlich gilt nach mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, dass die Beamtenbesoldung angemessen und verfassungsgemäß ist, wenn die Beamtinnen und Beamten 15 Prozent mehr Geld bekommen, als sie mit der Grundsicherung erhalten würden. Da Beamtinnen und Beamte nicht streiken dürfen, können sie bei zu niedrigem Gehalt Widerspruch einlegen oder Klage einreichen, weshalb sich letztendlich das Bundesverfassungsgericht mit dieser Frage beschäftigen muss.

← alle Meldungen aus Norden

Weitere Meldungen aus Norden

Norden ✓

Tödliche Schüsse auf St. Pauli: Ermittler vermuten mehr Beteiligte

Nach den Schüssen mit zwei Toten im Hamburger Stadtteil St. Pauli gerät eine Gruppe vermummter Männer in den Fokus der Ermittler. Neben der Mordkommission befasst sich nun auch das Landeskriminalamt für Organisierte Kriminalität mit dem Fall.

05.09., 04:12 Uhr