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Niedersachsen plant höhere Bezüge und mehr Weihnachtsgeld für Beamte

Das niedersächsische Finanzministerium will die Besoldung von Beamtinnen und Beamten verfassungskonform anpassen. Gewerkschaften kritisieren die Maßnahmen jedoch als unzureichend.

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Das niedersächsische Finanzministerium plant Anpassungen bei der Besoldung und den Versorgungsbezügen von Beamtinnen und Beamten im Land. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Tarifergebnis für die Beschäftigten der Länder zu übertragen und eine verfassungskonforme Besoldung sicherzustellen. Geplant sind unter anderem höhere Sonderzahlungen zu Weihnachten, gesteigerte Kinderzuschläge sowie ein vereinheitlichter Zuschlag für alle Beamten.

Pläne zur Anpassung der Besoldung

Wie die Tagesschau meldet, bessert das Land Niedersachsen bereits nach, obwohl ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts für das Land noch aussteht, nachdem das Gericht im vergangenen Jahr eine zu geringe Besoldung in Berlin festgestellt hatte. Das Ziel sei eine leistungsgerechte Bezahlung, die auch den Ansprüchen des Bundesverfassungsgerichts genüge, so Finanzminister Gerald Heere (Grüne). "Zu Weihnachten werden viele Beamtinnen und Beamte künftig mehr Geld haben und beim Blick auf den Gehaltszettel soll es künftig nicht mehr wichtig sein, ob man verheiratet ist oder nicht," so Heere weiter. Konkret sollen die Einmalzahlungen für 2025 für die Besoldungsgruppen A9 bis A13 rückwirkend gestaffelt erhöht werden. Ab diesem Jahr soll die jährliche Sonderzahlung für alle Beamtinnen und Beamten 1.200 Euro betragen, was bisher nur für den mittleren Dienst der Gruppen A5 bis A8 galt.
Der bisherige Zuschlag für Verheiratete ohne Kinder entfällt künftig, stattdessen erhalten alle Beamtinnen und Beamten diese rund 170 Euro mit dem Grundgehalt. Zur Umsetzung des Tarifergebnisses wird die Besoldung ab März 2027 um zwei Prozent erhöht, gefolgt von weiteren 0,5 Prozent zur Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation sowie einer Erhöhung um ein Prozent ab Januar 2028. Zudem sollen die Grundbeträge für Anwärterinnen und Anwärter um 120 Euro steigen.

Kritik von Gewerkschaften und Sorge vor Konkurrenz

Die von Heere vorgestellten Maßnahmen reichten bei Weitem nicht aus, um die strukturellen Probleme der Besoldung zu lösen, heißt es vom Niedersächsischen Beamtenbund (NBB). Das Land lasse nicht erkennen, dass es die Dimension des Problems tatsächlich erfasst habe, so NBB-Landesvorsitzender Alexander Zimbehl. Ein weiterer Kritikpunkt des NBB ist, dass von der Erhöhung der Sonderzahlung lediglich Besoldungsgruppen ab A9 profitieren, während der mittlere Dienst keine Verbesserung erfährt und Pensionäre oder Hinterbliebene diese gar nicht erhalten. Auch der DGB Niedersachsen sieht für diese Versorgungsempfänger Nachholbedarf und bezweifelt die Verfassungskonformität der Planung. "Die Beamt*innen und Beschäftigten im öffentlichen Dienst halten den Laden am Laufen," so DGB-Chef Ernesto Harder, "das geht nur mit guten Arbeitsbedingungen."
Positiv bewertet Zimbehl zwar die Anhebung der Anwärtergehälter, äußert jedoch Bedenken bezüglich des Wettbewerbs mit anderen Bundesländern: "Nur es wird nicht wahnsinnig viel bringen, die Anwärtergehälter heraufzuschrauben, wenn ich keinen mehr finde, der sich für eine Karriere innerhalb der niedersächsischen Beamtenschaft interessiert, weil er nämlich hinterher feststellt, dass er deutlich weniger verdient als in anderen Bundesländern." Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein hätten linear deutlich mehr erhöht, weshalb Zimbehl sorgt, dass Niedersachsen den Wettbewerb um Fachkräfte nicht gewinnen könne.

Finanzielle Auswirkungen und rechtlicher Hintergrund

Insgesamt rechnet das Finanzministerium durch die Anpassung mit etwa 300 Millionen Euro Mehrkosten pro Jahr und hält Rücklagen für möglicherweise anstehende Rückzahlungen vor. Für Berlin hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass alle Beamtinnen und Beamten, die Widerspruch eingelegt hatten, eine Rückzahlung erhalten. Im Fall von Niedersachsen beträfe das Widersprüche ab dem Jahr 2005. Mit einer Entscheidung rechnet das Finanzministerium im kommenden Jahr.
Grundsätzlich gilt nach mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, dass die Beamtenbesoldung angemessen und verfassungsgemäß ist, wenn die Beamtinnen und Beamten 15 Prozent mehr Geld bekommen, als sie mit der Grundsicherung erhalten würden. Da Beamtinnen und Beamte nicht streiken dürfen, können sie bei zu niedriger Besoldung Widerspruch einlegen oder Klage einreichen, weshalb sich letztendlich das Bundesverfassungsgericht mit dieser Frage beschäftigen muss.

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