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Streit um Flensburger Kreisstraße K8: Stadt startet zweiten Enteignungsversuch

Seit über zehn Jahren schwelt der Konflikt um Grundstücke auf der Flensburger K8. Nach erneut gescheiterten Verhandlungen bereitet die Stadt nun einen neuen Bebauungsplan vor.

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Ein Sturkopf und 'ne Straße – auf dem platten Land schaltet eben keiner so schnell zurück. — Rocky, Chefkolumnist
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Der jahrelange Streit um die Flensburger Kreisstraße K8 geht in eine neue Runde, nachdem die Stadt Flensburg einen zweiten Anlauf zur Enteignung von Landwirt Ingo Knop unternimmt. Obwohl das Oberverwaltungsgericht Schleswig die ursprüngliche Enteignung wegen Fehlern im Bebauungsplan für rechtswidrig erklärte, scheiterten spätere Kaufverhandlungen endgültig. Nun soll ein neuer Bebauungsplan den Weg für eine rechtssichere Enteignung des betroffenen Grundstücks im Stadtteil Tarup ebnen.

Planung und rechtswidrige Enteignung

Aufgrund des rapiden Wachstums im Stadtteil Tarup und des starken Durchgangsverkehrs plante die Stadt Flensburg ab 2006 eine Umgehungsstraße. Trotz fehlender Einigung mit Landwirt Knop begann 2008 der Bau des ersten Teilstücks. Im Jahr 2012 folgte die Detailplanung für den östlichen Bereich und 2016 beschloss die Ratsversammlung die nördliche Trassenvariante. Nach einer vorzeitigen Eigentumszuweisung durch die Enteignungsbehörde im Innenministerium Schleswig-Holstein wurde das letzte Teilstück gebaut und die K8 im Jahr 2019 für den Verkehr freigegeben.

Im Jahr 2022 erklärte das Oberverwaltungsgericht Schleswig den Bebauungsplan von 2016 für rechtswidrig. Das Gericht stellte fest, dass neben den „privaten Belangen des Grundstückseigentümers“ auch Ausgleichsflächen nicht korrekt gewählt wurden und eine Untersuchung zum Artenschutz veraltet war. Ende 2023 hob die Enteignungsbehörde den ursprünglichen Beschluss offiziell auf, sodass das Land wieder in das Eigentum des Landwirts überging, wie die Tagesschau berichtet.

Proteste, Entschädigung und gescheiterte Verhandlungen

In der Folge blockierte Knop die Straße vorübergehend mit einem Mähdrescher, wofür er eine Geldstrafe zahlen musste, und stellte später Barrikaden aus Heuballen auf. In einem Schreiben an Politiker, das Innenministerium und die Presse argumentierte er im Jahr 2024, die „BRD“ sei ein „Scheinstaat“, in dem weiterhin Militärregierungsgesetze gälten, und erklärte, dass die Bezeichnung „Reichsbürger“ grundsätzlich verkehrt sei.

Im Januar 2026 sprach die Enteignungsbehörde dem Landwirt eine Entschädigung von mehr als zwei Millionen Euro zu, gegen die die Stadt Einspruch einlegte. Nach Angaben von Oberbürgermeister Fabian Geyer (parteilos) strebte die Stadt weiterhin eine Verhandlungslösung an und bot im Juli 2026 einen Kaufpreis von 7,5 Millionen Euro sowie Flächen im Wert von 1,5 Millionen Euro im Bereich Trögelsby an. Knop stimmte dem Angebot zunächst zu, machte danach jedoch wieder einen Rückzieher.

Neuer Bebauungsplan für zweiten Enteignungsversuch

Im September 2026 beschloss der Planungsausschuss ohne Gegenstimmen einen neuen Bebauungsplan, der sich weitgehend auf die Straßenfläche beschränkt und rechtssicher sein soll. Oberbürgermeister Geyer erklärte, dass es keine weiteren Verhandlungen geben werde und die geschätzte Entschädigung nun bei etwa 300.000 Euro liege. Unklar bleibt, ob die Stadt die Kosten von geschätzt mehr als einer Million Euro für die Beseitigung der Lärmschutzwälle tragen müsste, die vom Oberverwaltungsgericht als nicht notwendig eingestuft worden waren. Am 24. September entscheidet die Ratsversammlung über den neuen Bebauungsplan.

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