Neues Alkoholverbot am Hauptbahnhof Kiel in Kraft getreten
Seit heute gilt im Kieler Hauptbahnhof ein striktes Konsumverbot für Alkohol. Die Maßnahme der Deutschen Bahn soll schrittweise auf alle rund 5.400 Bahnhöfe in Deutschland ausgeweitet werden.
Kiel gehört neben Berlin und Braunschweig zu den ersten drei Städten, in denen das bundesweit verhängte Verbot ab heute gilt. Nach Angaben der Deutschen Bahn hat die Abstimmung mit Behörden, der Verwaltung und dem angrenzenden Verkehr in Kiel am schnellsten geklappt. In mehr als 30 Städten wie Hamburg, München und Köln besteht ein solches Verbot bereits seit Längerem. Wie die Tagesschau berichtet, ist der Beitrag von Wolfgang Bädecker verfasst worden.
Gewerkschaft sieht Personalmangel bei Kontrollen
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Maßnahme. Nach Angaben der Bundespolizei gab es im vergangenen Jahr bundesweit rund 28.000 Gewaltdelikte auf Bahnhöfen und in Zügen, wobei Alkohol häufig eine Rolle spielte. In Bahnhöfen mit Alkoholverbot wie Hamburg seien die Delikte zurückgegangen. Von der GdP heißt es dazu: „Immer, wenn Alkohol im Spiel ist, dann ist die Gewaltbereitschaft bei den polizeilichen Gegenübern auch meistens höher.“ Die Kontrollen sollen jedoch durch Sicherheitskräfte der Bahn erfolgen; die Bundespolizei greift erst bei Eskalationen ein. Die Gewerkschaft sieht hier ein Problem, da es an Personal für die Durchsetzung fehle. Eine Sprecherin der Bahn teilte mit, dass keine zusätzlichen Sicherheitskräfte abgestellt werden und bestehende Streifen das Verbot nach Augenmaß umsetzen sollen. Die Information erfolgt über Plakate an den Eingängen und Gleisen sowie über eine angepasste Hausordnung im Internet.
Bedenken der Diakonie und Vorplatz-Problematik
Kritik und Bedenken kommen von der Diakonie Altholstein, die für die Bahnhofsmission zuständig ist. Eine Sprecherin wies darauf hin, dass der Alkoholkonsum weniger im Gebäude als auf dem Bahnhofsvorplatz stattfindet. Wenn der Alkoholkonsum, den man als problematisch wahrnimmt, überwiegend auf dem Bahnhofsvorplatz stattfindet, wird ein Verbot, das ausschließlich innerhalb des Bahnhofs gilt, daran vermutlich nur begrenzt etwas verändern, so die Sprecherin. Ein Verbot auf dem Bahnhofsvorplatz sieht die Diakonie ebenfalls kritisch, da dieser eine wichtige soziale Funktion als Treffpunkt für wohnungslose, von Armut betroffene oder suchterkrankte Menschen erfülle. Erforderlich sei ein Zusammenspiel aus Sicherheit, klaren Regeln und sozialen Angeboten, wobei auch die Stadt in der Pflicht stehe.
Ausnahmen und Reaktion der Stadt Kiel
Von dem Verbot ausgenommen ist die Gastronomie in den Bahnhöfen, sodass in Restaurants und Bars weiterhin Alkohol konsumiert werden darf. Auch der Verkauf in Bordbistros von Fernzügen sowie der Transport verschlossener Alkoholflaschen im Gepäck bleiben erlaubt. Ein Sprecher der Stadt Kiel erklärte, die Stadt sehe in dem Verbot einen möglichen Beitrag zu mehr Sicherheit, habe jedoch Sorge vor einer Verlagerung der Probleme in das Bahnhofsumfeld. Die Stadt wolle die Entwicklung dort beobachten und gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Sicherheitspartnern und Sozialarbeit prüfen, welche Maßnahmen sinnvoll und verhältnismäßig sind.