Gerichtsentscheidung nach Greenpeace-Blockade im Lübecker Hafen
Das Landgericht Lübeck sieht nach einer Protestaktion von Greenpeace Schadensersatzansprüche der Hafen-Gesellschaft als begründet an. Zudem müssen vergleichbare Störungen künftig unterbleiben.
Wer den Hafen blockiert, kriegt am Ende die Rechnung serviert. Moin!
— Rocky, Chefkolumnist
Illustration: KI-generiert
Das Landgericht Lübeck hat Schadensersatzansprüche der Lübecker Hafen-Gesellschaft nach einer Protestaktion von Greenpeace bestätigt. Zudem müssen die Beteiligten künftige vergleichbare Störungen des Terminalbetriebs unterlassen. Über die genaue Höhe der Entschädigung muss noch entschieden werden. Nach einer Blockade durch Aktivisten hat das Landgericht Lübeck die Lübecker Hafen-Gesellschaft (LHG) im Streit mit Greenpeace bestätigt, wie die Tagesschau meldet. Das Gericht wertete die Aktion als einen widerrechtlichen Eingriff in den Geschäftsbetrieb der LHG. Nach Angaben des Gerichts müssen die Beteiligten vergleichbare Störungen des Terminalbetriebs künftig unterlassen.
Hintergrund der Aktion am Terminal Schlutup
Hintergrund des Rechtsstreits ist eine Aktion aus dem November 2022. Bei dieser hatten Aktivisten die Entladung eines Schiffes am Terminal Schlutup über mehrere Stunden hinweg blockiert. Weil sich die Aktivisten im unmittelbaren Arbeitsbereich der Entladung aufhielten, musste der Betrieb aus Sicherheitsgründen gestoppt werden.
Entscheidung über Schadensersatzhöhe steht noch aus
Die LHG hat deshalb grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Über die Höhe der Summe muss allerdings noch entschieden werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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