Wedel erarbeitet nach Beschwerden neue Hafensatzung für Schulauer Hafen
Nach Diskussionen über Jetskis und Motorräder soll eine Hafensatzung in Wedel für klare Regelmöglichkeiten sorgen. Ordnungsamt und Polizei bitten Bürger um Mithilfe bei Vorfällen.
Fehlende Satzung erschwert Handhabe
Der Schulauer Hafen ist seit November 2025 offiziell gewidmet, nachdem die Stadt Wedel das Gelände bereits im Jahr 1987 erworben hatte. Damit gilt auf dem Areal öffentliches Recht, jedoch befindet sich die Hafenbehörde beim Wedeler Ordnungsamt noch im Aufbau. Wie Fachdienstleiterin Henrike Paramin-Priefert in der Sitzung am Donnerstag, 27. August, darlegte, wird der entsprechende Stellenplan derzeit im Rahmen einer Organisationsuntersuchung ermittelt. „Ohne diese haben wir sehr wenig Handhabe“, erklärte Fachdienstleiterin Henrike Paramin-Priefert mit Blick auf die fehlende Hafensatzung.Für Angelegenheiten des Hafens ist künftig die Hafenbehörde und aktuell das Ordnungsamt zuständig, während Verstöße im fließenden Verkehr von der Polizei geahndet werden. Beschwerden nimmt das Ordnungsamt unter der Telefonnummer 04103 7070 entgegen. Bezüglich der Vorkommnisse äußerte sich Petra Goll (Grüne): „Es wurden zum Beispiel zwei Leute beobachtet, die mit Jetskis im Hafenbecken Pirouetten drehten. Zum Teil wurden dabei auch Passanten nass gespritzt, das war unangenehm“. Während Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Elbe von der Wasserschutzpolizei kontrolliert werden, fehlen für das Hafenbecken selbst noch gesonderte Regelungen.
Polizei verzeichnet bisher keine rasenden Fahrzeuge
Zudem kreuzen wiederholt Motorradfahrer von der Schulauer Straße über die Hafenpromenade zum Spielplatz, obwohl dies nicht erlaubt ist und entsprechende Verbotsschilder im Oktober 2025 aufgestellt wurden. Polizeihauptmeister Daniel Staak listete die für das Jahr 2026 vorliegenden Meldungen zu Ruhestörungen und Ordnungswidrigkeiten auf, darunter schreiende Personen, gezündete Böller und zu laute Feiern. Hinsichtlich der Beschwerden über den Verkehr zog er jedoch Bilanz: „Gerade mit Blick auf rasende Fahrzeuge konnten wir nichts feststellen.“Stellvertretender Revierleiter Frank Baumann betonte dennoch das weitere Vorgehen: „Die Rechtslage im Wasserrecht ist sehr umfangreich.“ Zur Klärung von Zuständigkeiten und für mehr Rechtssicherheit wird daher ein Austausch mit der Wasserschutzpolizei angestrebt. Fachdienstleiterin Henrike Paramin-Priefert rief zudem die Anwohner zur Mithilfe auf: „Wenn solche Vorfälle nicht bei den Behörden gemeldet werden, ist es schwierig, hinzufahren und in die Prüfung einzusteigen. Ich würde gerne appellieren, die Behörden sofort zu informieren, wenn Sie etwas feststellen.“