Starkregen und Sturmschäden fordern Feuerwehren in Gnarrenburg und Brillit
Anhaltender Regen und ein umgestürzter Baum haben am Wochenende zu mehreren Einsätzen der Feuerwehr geführt. Neben überfluteten Straßen musste auch eine Fahrbahn freigeräumt werden.
Überflutete Straßen und Keller am Freitag
Am Freitag wurde die Ortsfeuerwehr Gnarrenburg infolge der anhaltenden und teils starken Regenfälle mehrfach um technische Hilfeleistungen gebeten. Die erste Alarmierung erfolgte mit dem Stichwort „TH1 – Wasser Straße“. Aufgrund der großen Regenmengen kam es an mehreren Stellen zu erheblichen Wassermengen auf den Straßen - zum Beispiel am Kreisel Hindenburgstraße/Hermann-Lamprecht-Straße. Die Einsatzkräfte fuhren verschiedene Einsatzstellen im Ortsgebiet an und sorgten durch das Öffnen der Gullys für einen verbesserten Abfluss des Wassers. Um 20:00 Uhr erfolgte eine erneute Alarmierung, diesmal mit dem Stichwort „TH1 – Wasser Keller“. In einem Gebäude war Wasser in den Keller eingedrungen. Die Ortsfeuerwehr setzte eine Schmutzwasserpumpe ein und entfernte das Wasser aus dem betroffenen Kellerbereich.
Radlader-Einsatz wegen umgestürztem Baum am Sonntag
Am Sonntagabend wurde die Ortsfeuerwehr Brillit alarmiert, weil ein Baum auf die Osterweder Straße gestürzt war. Der Baum blockierte die Fahrbahn vollständig. Aufgrund der Größe des Stammes forderte die Einsatzleitung frühzeitig einen Radlader nach, um die Kräfte bei der Beseitigung zu unterstützen. Der Baum wurde mit Motorsägen zerlegt und anschließend mit Unterstützung des Radladers von der Fahrbahn geräumt. Während der Arbeiten war die Osterweder Straße gesperrt. Nach rund einer Stunde war die Straße wieder frei befahrbar.
„Nicht zum ersten Mal sorgt der Baumbestand entlang der Osterweder Straße für Einschränkungen: Bereits 2025 musste die Straße nach einem Sturmtief für mehrere Tage gesperrt werden, weil mehrere Bäume auf die Fahrbahn zu stürzen drohten“, teilte Sprecher der Gemeindefeuerwehr Gnarrenburg Lasse Geestmann mit.
Feuerwehrsprecher Geestmann betonte zudem: „Kommt bei einem Einsatz privates Gerät zum Einsatz, ist das nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz geregelt. Die Einsatzleitung kann Gerät und Fahrer heranziehen. In der Praxis geschieht das meist auf freiwilliger Basis. Fahrer und Gerät sind dabei über die gesetzliche Unfallversicherung und die Gemeinde abgesichert“.