Kritik an Landesplanung: Gemeinde Bokel und Bürger streiten über geplante Windräder
In der Gemeinde Bokel regt sich Widerstand gegen den Ausbau der Windenergie im Kreis Pinneberg. Neben Einwänden der Gemeindevertretung bereitet eine Bürgerinitiative ein Bürgerbegehren vor.
Der Ausbau der Windenergie sorgt in der Gemeinde Bokel für spürbare Unruhe, wie die shz meldet. Da der Kreis Pinneberg stark verdichtet ist und geeignete Flächen knapp sind, weist der aktuelle Landesplan ein großes Areal zwischen Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Lutzhorn und Groß Offenseth-Aspern aus. Die Gemeinde und die Anwohner lehnen die Windenergie zwar nicht grundsätzlich ab, fordern in ihrer zweiten, deutlich schärferen Stellungnahme zur Landesplanung jedoch mehr Mitspracherecht.
Zwei Investorenprojekte in der Region
Zurzeit unterscheiden sich die Planungen in zwei konkrete Vorhaben. Als erstes Projekt stehen die nördlichen Anlagen des Investors ERG Development Germany im Raum. Geplant sind zwei bereits genehmigte Anlagen des Typs Vestas V150/6MW mit einer Höhe von 180 Metern, deren Inbetriebnahme 1,5 bis 2 Jahre nach Zusage der Fördermittel erfolgen soll. Das zweite Vorhaben ist der Bürgerwindpark der Bürgerwindpark Oelfeldstraße GmbH, einem Zusammenschluss von 36 Grundeigentümern. Hierbei sind bis zu zehn Anlagen von jeweils 250 Metern Höhe auf einer Fläche von 200 Hektar vorgesehen bei einer Investition von 100 Millionen Euro; eine Inbetriebnahme wäre 2031 denkbar.Widerstand und politische Instrumente der Anwohner
Das geplante Projekt des Bürgerwindparks spaltet die Anwohnerschaft. Neben Befürwortern formiert sich Widerstand: Die Bürgerinitiative „Freier Blick auch in Zukunft – Natur statt Windkraft“ bereitet ein Bürgerbegehren vor. Ziel ist es, die Gemeinde rechtlich dazu zu verpflichten, alle Maßnahmen gegen den Bau von Windrädern auf den Gemeindeflächen auszuschöpfen. Die Initiative warnt vor Gesundheitsrisiken, Naturzerstörung und einer ungleichen Nutzenverteilung.Da die rechtlichen Hürden sehr hoch sind und die Einflussmöglichkeiten auf direkter rechtlicher Ebene als weitgehend erschöpft gelten, verbleiben den Bürgern vor allem politische und öffentlichkeitswirksame Instrumente. Dazu zählen Einwohnerversammlungen, kommunale Resolutionen oder die Teilnahme am Bürgerbegehren, um Druck auf die Entscheidungsträger auszuüben.