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Hauptausschuss Helgoland berät über Jahresabschluss der Hafenprojektgesellschaft

Die Hafenprojektgesellschaft Helgoland schließt das Wirtschaftsjahr 2025 mit einem minimalen Überschuss ab. Nun befasst sich der Hauptausschuss der Gemeinde mit den Zahlen.

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48 Euro Überschuss? Davon holen wir uns erstmal ein halbes Fischbrötchen. — Rocky, Chefkolumnist
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Der Hauptausschuss der Gemeinde Helgoland befasst sich am 11. August mit dem Jahresabschluss 2025 der Hafenprojektgesellschaft Helgoland mbH. Die kommunale Gesellschaft schließt das Wirtschaftsjahr mit einem geringen Jahresüberschuss von 48,24 Euro ab. Die abschließende Entscheidung über die Feststellung des Abschlusses soll Ende August durch die Gemeindevertretung fallen.
Die Hafenprojektgesellschaft Helgoland mbH (HGH) plant, entwickelt und vermarktet die gemeindeeigenen Hafenflächen und -anlagen. Für das Wirtschaftsjahr 2025 weist die Gesellschaft eine Bilanzsumme von 39.352,04 Euro aus. Der daraus resultierende Bilanzgewinn in Höhe von 874,31 Euro soll auf das folgende Jahr vorgetragen werden, wie die Gemeinde Helgoland mitteilt.

Empfehlung der Verwaltung und haushaltsrechtliche Vorgaben

Die Verwaltung schlägt vor, dass der Hauptausschuss der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses auf Grundlage des vorgelegten Berichts empfiehlt. Da es sich bei der HGH um eine kommunale Gesellschaft handelt, unterliegt sie den haushaltsrechtlichen Vorschriften. Mit der entsprechenden Beschlussfassung wird das Wirtschaftsjahr haushaltsmäßig abgeschlossen.

Zustimmung der Gesellschafter steht noch aus

Die Anteile der HGH sind zwischen der Gemeinde Helgoland mit 74,9 Prozent und der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft des Kreises Pinneberg (WEP) mit 25,1 Prozent aufgeteilt. Beide Gesellschafter müssen in der Gesellschafterversammlung oder im schriftlichen Verfahren der Feststellung des Jahresabschlusses sowie der Entlastung der Geschäftsführung für das Jahr 2025 noch zustimmen. Dieser Schritt ist nach der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung für September oder Oktober 2026 vorgesehen.
Mit dem anstehenden Beschluss wird zudem die Vertreterin oder der Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung mandatiert, entsprechend der Vorgabe der Gemeindevertretung abzustimmen. Die endgültige Entscheidung trifft die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 31. August.

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