Wassermangel in Niedersachsen: Erste Kommunen erlassen strenge Sparregeln
Aufgrund niedriger Grundwasserstände schränken zahlreiche niedersächsische Städte und Landkreise die Wassernutzung ein. Während mancherorts Verbote und Bußgelder drohen, setzen andere Regionen auf freiwilliges Sparen.
Vielerorts müssen Gartenbesitzer beim Gießen auf die Uhr schauen. Allgemeinverfügungen sollen die Beregnung von Feldern effektiver gestalten. Der Trink- und Abwasserverband (TAV) untersagt die Entnahme aus der öffentlichen Versorgung für Pools, Rasenflächen, land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie Feuerwehrübungen; das Gießen einzelner Pflanzen bleibt zulässig. In Delmenhorst ist die Entnahme aus Oberflächengewässern mit Pumpen verboten, um Ökosysteme vor dem Austrocknen zu schützen, worauf der städtische Fachdienst Umwelt bereits während vergangener Hitzeperioden hinwies. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Strenge Verbote und Bußgelder in den Kommunen
Im Landkreis gilt seit 2023 ein ganzjähriges Verbot für die Entnahme aus Oberflächengewässern mit Pumpen. Dort ist seit dem 1. Mai die Entnahme von 10 bis 18 Uhr eingeschränkt. Im Landkreis Göttingen ist die Entnahme aus Flüssen und Bächen ab dem 31. Juli verboten, ausgenommen Weser, Werra und Fulda. Verstöße kosten bis zu 50.000 Euro. In der Stadt Göttingen ist die Entnahme ab dem 1. August verboten; zudem darf zwischen 10 und 19 Uhr nicht mit Grundwasser bewässert werden. Vom 1. Juni bis 30. September ist dort die Beregnung ab 27 Grad von 11 bis 17 Uhr untersagt, gemessen an der Wetterstation am Flughafen. Verstöße werden mit bis zu 50.000 Euro geahndet.
Seit dem 2. Juli verbietet der Landkreis ab 25 Grad das Beregnen von Grünflächen zwischen 12 und 18 Uhr. Ab Windgeschwindigkeiten von acht Metern pro Sekunde (Windstärke 5) darf unabhängig von der Temperatur nicht beregnet werden. Pools über 500 Liter dürfen nicht befüllt werden. Die Feldberegnung ist ab 28 Grad von 10 bis 22 Uhr untersagt. Seit dem 11. Juli schränkt eine Allgemeinverfügung das Beregnen ab 24 Grad zwischen 14 und 19 Uhr ein. In Salzgitter gilt seit 2025 jährlich vom 1. Mai bis 30. September ein Entnahmeverbot aus Brunnen und Gewässern zwischen 10 und 18 Uhr ab einer Temperatur von 20 Grad. Die Nutzung von Trinkwasser für Gärten, Pools oder Autowäschen ist untersagt; erlaubt ist nur die Nutzung mit Handgefäßen. Der Landkreis weist darauf hin, dass Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden können.
Appelle zur Achtsamkeit und freiwilliges Sparen
Aufgrund der "Drei-Tage-Hitzewelle" sind bis zu 30 Grad, am Donnerstag fast 40 Grad möglich. Einige Landkreise rufen daher zum achtsamen Umgang auf. Die Stadt Braunschweig mahnt zu sparsamem Umgang und empfiehlt verdunstungsarme Systeme. Der Landkreis Diepholz empfiehlt, zwischen 11 und 17 Uhr auf Beregnung zu verzichten. Ein weiterer Landkreis appelliert an die Bürger, den Verbrauch gering zu halten, betont jedoch, dass aktuell keine Wasserknappheit besteht. Im Landkreis Nienburg wird empfohlen, auf Basis einer Beregnungsampel zwischen 11 und 17 Uhr auf Beregnung zu verzichten, da niedrige Grundwasserstände schwerwiegende Auswirkungen auf Ökosysteme haben. Im Landkreis Verden gibt es keine Allgemeinverfügung; Bürger sollen im Alltag Wasser sparen, etwa beim Zähneputzen.
Trinkwasserversorgung bleibt stabil
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ist für das kontinuierliche Monitoring der Grundwasserstände an über 1.000 Messstellen zuständig. Trotz Hitze bleibt die Trinkwasserversorgung gesichert, wie die Betreiber der Harzwasserwerke mitteilten. Dabei sei nicht der Füllstand einzelner Talsperren entscheidend, sondern das Zusammenspiel zwischen Talsperren und Grundwasserwerken sowie eine vorausschauende Bewirtschaftung der Anlagen, so ein Sprecher. Täglich beziehen rund zwei Millionen Menschen das Wasser der Harzwasserwerke. Auch der Oldenburgisch-Osfriesische Wasserverband (OOWV), der täglich mehr als eine Million Menschen versorgt, spricht davon, dass es derzeit keine Einschränkungen gebe. Ein sparsamer Umgang sei jedoch nie verkehrt, sagt ein Sprecher des OOWV. Ein Rasensprenger verbrauche in einer Stunde 800 Liter Wasser, während der tägliche Durchschnittsverbrauch eines Menschen in Deutschland bei etwa 125 Litern liege. In Norddeutschland ist es generell zu trocken, wie Daten des Deutschen Wetterdienstes zeigen.