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Küstenkommunen fordern Rettungsplan für die Fischerei

Sechs Nordsee-Gemeinden setzen sich in einer gemeinsamen Erklärung für den Erhalt der familienbetriebenen Küstenfischerei ein. Sie fordern von Bund und Land einen verbindlichen Transformationsplan sowie finanzielle Unterstützung gegen den drohenden Niedergang der Branche.

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Ohne Kutter keine Krabben. Da streikt mein Magen aber ganz gewaltig. — Rocky, Chefkolumnist
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Sechs Küstenkommunen setzen sich in einer gemeinsamen Erklärung für den Erhalt der küstennahen Familienfischerei ein. Sie fordern von Bund und Land einen verbindlichen Transformationsplan sowie ein mehrjähriges Investitionsprogramm, um die von steigenden Kosten und Nutzungsdruck bedrohte Branche zu sichern. Ohne rasche Unterstützung drohen nach Ansicht der Gemeinden weitere Betriebsaufgaben und der Funktionsverlust der Häfen.
Vor dem Hintergrund der Debatte um neue küstennahe Fangverbotszonen bekennen sich die Kommunen Wurster Nordseeküste, Butjadingen, Dornum, Jemgum, Krummhörn und Neuharlingersiel in einer gemeinsamen Erklärung ausdrücklich zum Erhalt einer küstennahen, familienbetrieblichen und wirtschaftlich tragfähigen Fischerei. Die Küstenfischerei sei weit mehr als ein Wirtschaftszweig; sie stehe für regionale Lebensmittelproduktion, maritime Identität und Küstenkultur. Auch die Fischereihäfen seien zentrale Orte der Wertschöpfung, insbesondere für den Tourismus. Gerade Sielhäfen prägen den Charakter der Küstenorte und sind für Tages- wie Übernachtungsgäste ein wichtiger Anziehungspunkt, berichtet die Nordsee-Zeitung.
Gleichzeitig steht die Branche vor einem tiefgreifenden Wandel. Steigende Betriebskosten, eine überalterte Flotte, fehlende Nachfolgen und hohe Investitionskosten setzen die Betriebe unter Druck – ebenso wie die Folgen des Klimawandels sowie wachsende Klima- und Naturschutzanforderungen. Hinzu kommt der zunehmende Nutzungsdruck im Küstenmeer: Offshore-Windparks, Leitungstrassen, Schifffahrt, Rohstoffgewinnung, Sedimentverbringung und Schutzgebiete beanspruchen immer größere Flächen. Für viele Betriebe werde es dadurch schwieriger, wirtschaftlich zu arbeiten.

Forderung nach einem verbindlichen Transformationsplan

Bereits 2023 hatten Fischereikommunen im „Zukunftspakt Küstenfischerei 2050“ stabile Rahmenbedingungen, gesicherte Fangmöglichkeiten und eine Modernisierung von Flotte und Häfen eingefordert. Zwar seien auf Bundesebene inzwischen Maßnahmen angestoßen worden – etwa eine Informations- und Koordinierungsstelle Transformation Fischerei, Programme zur Kapazitätsanpassung, die Entwicklung „von Fischereifahrzeugen der Zukunft“ sowie Projekte zu umweltschonenderen Fanggeräten. Diese Schritte begrüßen die Unterzeichnenden, sie ergäben jedoch bislang noch keinen Gesamtfahrplan.
Genau diesen verlangen die Kommunen nun: Aus den Empfehlungen der Zukunftskommission Fischerei müsse ein verbindlicher Transformationsplan werden – mit Zuständigkeiten, Finanzierungswegen und Fristen. Der Prozess dürfe nicht bei Abwrackmaßnahmen und Einzelprojekten enden; auf notwendige Kapazitätsanpassungen müsse eine echte Investitions- und Erneuerungsphase folgen.

Kommunen fordern mehrjähriges Investitionsprogramm

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Finanzierung. Nach Einschätzung des Thünen-Instituts seien für die Umsetzung der Empfehlungen insgesamt 90 bis 135 Millionen Euro nötig. Die bislang vom Bund bewilligten Mittel können aus Sicht der Kommunen nur ein Anfang sein. Bund und Land müssten deshalb ein mehrjähriges Investitionsprogramm auflegen und sich auch auf EU-Ebene dafür einsetzen. Förderfähig sein sollten unter anderem Neubau und Modernisierung von Kuttern, klimafreundliche Antriebe, selektivere Fanggeräte, Hafen- und Energieinfrastruktur sowie regionale Verarbeitung und Direktvermarktung. Kleine Familienbetriebe bräuchten praktikable Modelle, Bürgschaften und angemessene Förderquoten.
Wichtig sei außerdem rechtliche Klarheit: Betriebe müssten verbindlich wissen, welche Fangmethoden in welchen Gebieten langfristig zulässig sind. Der niedersächsische Fischereidialog dürfe nicht bei der Ausweisung fischereifreier Gebiete enden, sondern müsse zu einem dauerhaften Austausch weiterentwickelt werden – mit gleichberechtigter Beteiligung von Naturschutz, Fischerei, Kommunen, Wissenschaft und Wirtschaft. Schließlich verlangen die Gemeinden ein Hafen- und Standortkonzept, das festlegt, welche Standorte langfristig erhalten werden und welche Funktionen sie übernehmen. Ergänzend wird die Einrichtung eines „Fischereirates“ gefordert, der die Umsetzung begleitet, Konflikte bearbeitet und regelmäßig öffentlich über Fortschritte berichtet. Ohne klare Entscheidungen drohten weitere Betriebsaufgaben und Häfen, die ihre ursprüngliche Funktion verlieren.

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