Reform des Deichgesetzes sorgt für drastisch steigende Beiträge im Altkreis Wesermünde
Nach der Novellierung des Niedersächsischen Deichgesetzes erhalten viele Grundstückseigentümer im Altkreis Wesermünde deutlich höhere Beitragsbescheide. Neben den gestiegenen Kosten sorgen auch Berechnungsfehler und die schlechte Erreichbarkeit des Kreisverbandes für Unmut.
Zahlreiche Beitragszahler im Gebiet des Kreisverbandes der Wasser- und Bodenverbände im Altkreis Wesermünde müssen im Vergleich zum Vorjahr drei-, vier- oder sogar zehnmal so hohe Beiträge zahlen, wie die Nordsee-Zeitung berichtet. Grund dafür ist eine neue Berechnungsgrundlage nach dem novellierten Niedersächsischen Deichgesetz, bei der die Beiträge nun flurstücks- und gebäudebezogen statt nach den bisherigen Einheitswerten ermittelt werden. Neben den drastisch gestiegenen Beiträgen beanstanden viele Mitglieder falsche Berechnungsgrundlagen, die für viele „mangelhafte Erläuterung der Bescheide“ sowie die telefonische Nichterreichbarkeit der Kreisverbandsgeschäftsstelle in Beverstedt.
Neue Berechnungsgrundlagen und Wegfall von Privilegien
Durch die Gesetzesänderung müssen sich Eigentümer von Grundstücken mit hohem Gebäudeanteil auf höhere Beiträge einstellen, da nun jedes im Kataster erfasste Gebäude veranlagt wird. Zudem wird jedes Flurstück im Verbandsgebiet bewertet, wobei je nach Landnutzung unterschiedliche Faktoren gelten. Nach Auskunft der Pressestelle des Niedersächsischen Umweltministeriums ist das Land bereits im Gesetzgebungsverfahren davon ausgegangen, dass sich die Beitragsbelastung einzelner Grundstückseigentümer deutlich verändern kann: „Insgesamt werden die Beitragseinnahmen der Deichverbände jedoch nicht steigen, da weiterhin nur der tatsächliche Finanzbedarf für die Deichunterhaltung gedeckt wird.“
Ob die Deichverbände Osterstader Marsch und Land Wursten dennoch mit höheren Einnahmen rechnen, ist laut Verbandsvertreterin Kathy Müller schwer vorherzusagen: „Dies ist tatsächlich in der jetzigen Bearbeitungsphase schwer vorherzusagen“, teilt sie mit. „Wir können den Anteil jeder Einzelkorrektur und damit auch nicht den Gesamtanteil zum jetzigen Zeitpunkt absehen oder schätzen.“ Zudem erklärt Kathy Müller zum Wegfall der sogenannten „Insellagen“, durch den auch höher gelegene Grundstücke im Landesinneren nun voll veranlagt werden: „Mit der neuen Gesetzeslage ist auch der Wegfall der sogenannten „Insellagen“ eingetreten. Bislang wurden Grundstücke, die sich im Gebiet eines unserer Deichverbände befinden, aber aufgrund ihrer speziellen örtlichen Höhe von mehr als 6 Metern über Normalnull nicht mit dem vollständigen Einheitswert zur Berechnung der Abgaben herangezogen, sondern nur mit einem Anteil von 20 Prozent bei bebauten Flächen und mit 10 Prozent bei landwirtschaftlichen Flächen.“
Herausforderungen bestimmen die Hebesätze
Dass sich die Hebesätze der beiden Deichverbände unterscheiden, liegt laut Hans-Otto Hancken, Oberdeichgräfe des Deichverbands Osterstader Marsch, an den unterschiedlichen Herausforderungen der Gebiete. Sein Verband müsse wegen der Lage im Flussdelta erhebliche Rücklagen für die Beseitigung von Treibgut bilden. „Wir registrieren bis zu 150.000 Kubikmeter Treibgut im Winter, und bei Nordwestwind treibt zusätzlich Material von der anderen Weserseite an den Deich“, so Hancken. Zudem lasse der Verband seinen Deich auf rund 29 Kilometern Länge mit Schafen beweiden und unterhalte dafür zwei Schäfereien. Kathy Müller ergänzt: „Die Unterhaltung der Schäfereien und die Bedienung der Rücklagen sorgen leider auch dafür, dass dieser südliche Verband es schwerer hatte, in den letzten Jahren andere Rücklagen aufzubauen, die z. B. für die Unterhaltung weiterer baulicher Anlagen anfallen“. Zur Verwendung der Einnahmen betont Kathy Müller: „Die Einnahmen werden ausschließlich für die Aufgaben der Verbände nach Satzung verwendet. Mehreinnahmen werden konform zur Landeshaushaltsordnung nur für die danach vorgesehenen Einnahmeverbuchungen abgewickelt. Hierzu haben sich die Verbände schon mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt.“
Fehlerkorrekturen und Erreichbarkeit
Bezüglich fehlerhafter Angaben zur Firsthöhe bestätigt Kathy Müller, dass diese als Höhe über Normalnull und nicht als tatsächliche Gebäudehöhe zu verstehen ist. Bei technischen Fehlern in den Daten soll der Bescheid automatisch korrigiert werden; ein Widerspruch sei nicht nötig. Um Fehler zu bereinigen, kündigt Oberdeichgräfe Hans-Otto Hancken an: „Wir wollen alle Fehlerquellen, die wir bereinigen können, beseitigen“. Der Beitragssatz könnte bereits im nächsten Jahr sinken. Der neue Hebesatz solle dann jedoch so bemessen werden, dass er „für eine längere Zeit Bestand hat“ und stärkere Schwankungen bei den Beiträgen vermeidet, erklärt Hancken.
Die schwere Erreichbarkeit der Geschäftsstelle begründet der Kreisverband mit begrenzten Personalkapazitäten bei der Bearbeitung der Widersprüche. Das Team sei jedoch inzwischen aufgestockt worden. Der Verband verweist darauf, dass das neue System für alle Beteiligten Neuland sei.