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Gefahr auf See: Abgebrochenes Rotorblatt wirft Fragen zur Sicherheit auf

Ein in Cuxhaven angelandeter Windradflügel sorgt für Diskussionen über Schifffahrtshindernisse in der Nordsee. Experten betonen jedoch die Seltenheit solcher Vorfälle.

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Ein Windrad im Wasser? Dachte immer, die Dinger stehen im Wind, nicht im Weg. — Rocky, Chefkolumnist
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Ein in Cuxhaven angelandetes, abgebrochenes Rotorblatt eines Windrads wirft Fragen über die Gefahren für die Schifffahrt auf Elbe und Nordsee auf. Während treibende Äste oder Baumstämme zum Alltag gehören, stellt ein solcher Fund auf See ein Novum dar. Die Behörden überwachen die Wasserstraßen regelmäßig, doch auch an Land kam es zuletzt vermehrt zu Zwischenfällen mit beschädigten Windkraftanlagen.
Treibholz und Wrackteile werden regelmäßig aus den Bundeswasserstraßen geborgen, doch ein auf See treibender Windradflügel ist eine absolute Ausnahme. Wie die Nordsee-Zeitung berichtet, wirft der Fall des abgebrochenen Rotorblatts, das inzwischen in Cuxhaven angelandet ist, Fragen nach der Sicherheit auf. Pressesprecher und Fachgebietsleiter „Schifffahrt S3“ (Wasserstraßenüberwachung, Schifffahrt und Liegenschaftsmanagement) Kai Ewers erklärt dazu: „Es kommt regelmäßig vor, dass treibende Gegenstände unterschiedlicher Größe aus den Bundeswasserstraßen entfernt werden müssen. Genaue Zahlen hierzu werden jedoch nicht erhoben. Typischerweise handelt es sich beispielsweise um Äste oder Baumstämme.“

Ein Rotorblatt sei dagegen ein Novum für die Behörden. „Grundsätzlich ist die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für die Bergung zuständig, sobald von dem Treibgut eine Gefahr für die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt ausgeht. Dies ist aber erst bei größeren Gegenständen der Fall und wird daher jeweils lageabhängig entschieden“, so Ewers. Nicht jeder Ast werde überhaupt entdeckt und geborgen. „Häufig wird Treibgut in guter seemännischer Praxis von den entdeckenden Schiffen selbst geborgen“, ergänzt der Fachgebietsleiter des WSA.

Gefahren durch Wracks und Hindernisse

Eine Gefahr für die Schifffahrt geht jedoch nicht nur von schwimmenden Gegenständen aus. Auch Steine oder Wrackreste können zu einem Hindernis werden. Ewers erinnerte in diesem Zusammenhang an die Bergung des Havaristen „Ethel von Brixham“ im Februar 2026. Bis Anfang des Jahres beschäftigte zudem das Wrack des kaiserlichen U-Boots U 16 die Behörden, da es durch Unterspülungen in die Fahrrinne abzurutschen drohte. Dies war für die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) der Grund, das Relikt aus dem Ersten Weltkrieg zu bergen. Das Fahrwasser werde routinemäßig einmal jährlich auf Hindernisse überprüft, so Ewers zur Vorgehensweise. Kürzlich wurden bei solchen Maßnahmen auch die Reste der vor rund 150 Jahren gesunkenen „Gnome“ entdeckt.

Häufigere Abbrüche an Land

Ein Blick auf den Onshore-Windkraft-Bereich zeigt, dass es Flügelabbrüche an Land bereits häufiger gegeben hat. Erst im März dieses Jahres stürzte im Bürgerwindpark Berching im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz ein 55 Meter langes und rund 15 Tonnen schweres Rotorblatt zu Boden. Nach Berichten des Bayerischen Rundfunks wurde der Flügel im Jahr 2012 hergestellt. Ein weiterer Fall ereignete sich im Januar im Tagebaugebiet Garzweiler in Nordrhein-Westfalen, wo ein abgeknicktes Rotorblatt kontrolliert zu Fall gebracht wurde. Die betroffene Windkraftanlage stand neben der Autobahn A44, die aus Sicherheitsgründen zeitweise gesperrt werden musste.

Im Zusammenhang mit einem weiteren Rotorblattbruch aus dem Jahr 2024 äußerte sich der TÜV und sprach von einem „äußerst seltenen“ Vorfall. Die Prüorganisation verzeichnet nach eigenen Angaben jährlich etwa 50 gravierende Schäden an Windkraftanlagen im Bundesgebiet. Gemessen an der Gesamtzahl der installierten Anlagen liege die Wahrscheinlichkeit eines schweren Schadens, wie eines Blatt-Abbruchs, bei weniger als 0,2 Prozent.

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