Schutz vor Stalking: Polizei gibt Tipps zum Umgang mit Nachstellung
Stalking betrifft viele Menschen in Deutschland, wobei die Täter meist aus dem nahen Umfeld stammen. Experten der Polizei und Beratungsstellen erklären, wie sich Betroffene wehren können und wo es Hilfe gibt.
Der Weg zur Arbeit wird plötzlich zum Hindernis, da Stalker feste Zeiten und routinierte Abläufe ausnutzen. Oft kommen die Täter aus dem nahen Umfeld und kennen die Gewohnheiten ihres Opfers. Über 80 Prozent der Täter sind männlich und über 80 Prozent der Betroffenen weiblich. In drei von vier Fällen kennen sich beide Seiten, etwa als Kollegen, Nachbarn oder ehemalige Partner. Laut Statista gab es 2025 in Deutschland rund 24.700 polizeilich erfasste Fälle, wie die Nordsee-Zeitung berichtet. Die Opferschutzorganisation Weißer Ring geht von einer Dunkelziffer von bis zu 800.000 Fällen aus. Um von Stalking zu sprechen, müssen vier Dinge zusammenkommen: Der Täter ist auf das Opfer fixiert, das Verhalten ist zwanghaft, das Opfer will keinen Kontakt, und es passiert mehr als einmal und über Wochen. Mit diesem Verhalten ist unter anderem die unerwünschte Kontaktaufnahme, auch per Telefon, gemeint sowie das Eindringen in die Privatsphäre durch Besuche, Auflauern oder das Beschädigen von Eigentum.
Konsequenter Kontaktabbruch und Dokumentation
Bei einem Verdacht auf Nachstellung ist schnelles Handeln ratsam. „Bei dem Verdacht auf Stalking sollte der Person sofort und unmissverständlich klargemacht werden, dass jetzt und in Zukunft keinerlei Kontakt gewünscht ist. Am besten in Gegenwart von Zeugen“, sagt Daniel Schönig, Präventionsbeauftragter der Polizei Nordenham. Ebenso sollten weitere Diskussionen oder ein letztes klärendes Gespräch konsequent abgelehnt werden. Zum Kontaktabbruch gehört, die Telefonnummer des Täters zu blockieren oder gegebenenfalls die eigene Nummer zu wechseln. Da Stalker häufig versuchen, über Freunde oder Familienangehörige Kontakt herzustellen, sollten auch diese über die Situation informiert werden. Welches Ausmaß zudem durch Cyber-Stalking auf den Sozialen Medien und durch Fake Profile annehmen kann, zeigt der Fall von Collien Fernandes.„Oft ist der Täter der Ex-Partner. In einem mir bekannten Fall hatte sich eine Frau von ihrem Mann getrennt. Er konnte nicht loslassen und befeuerte sie mit Nachrichten, fuhr regelmäßig an ihrem Haus vorbei“, sagt der Beamte. In diesem Fall erstattete die Frau Anzeige und protokollierte Zeit und Ort der Ereignisse. Eine solche Liste ist für die Polizei wichtig, um die Tat vor Gericht beweisen zu können und ein Ermittlungsverfahren wegen Nachstellung einzuleiten. Im erwähnten Beispiel hielt die Polizei dem Mann eine Gefährderansprache, bei der die Person verwarnt und unter Beobachtung gestellt wird. Auch eine einstweilige Verfügung des Amtsgerichts mit einem schriftlichen Kontakt- und Annäherungsverbot ist möglich. Wird dieses Verbot missachtet, folgen meistens Geldstrafen oder je nach Gefahrenlage eine mehrtägige Haftstrafe. „Diese muss durch vorangegangenes Verhalten gerechtfertigt und richterlich abgesegnet sein“, erläutert Daniel Schönig.