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Polizei stoppt zweckentfremdetes Gespann auf der B71

Bei einer Verkehrskontrolle zwischen Seedorf und Zeven deckten Beamte zahlreiche Verstöße bei einem landwirtschaftlichen Gespann auf. Das Fahrzeug war für eine private Entrümpelung genutzt worden.

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Bei einer Verkehrskontrolle auf der Bundesstraße 71 hat die Polizei ein landwirtschaftliches Gespann aus dem Verkehr gezogen. Das Fahrzeug war für eine private Entrümpelung zweckentfremdet worden und wies erhebliche Mängel auf. Zudem besaß der Fahrer nicht die erforderliche Fahrerlaubnis für das Gespann.
Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Rotenburg kontrollierten am Montagvormittag auf der B71 zwischen Seedorf und Zeven das land- oder forstwirtschaftliche Gespann, wie die Nordsee-Zeitung berichtet. Den Beamten war zuvor die augenscheinlich unzureichend gesicherte Ladung aufgefallen. Auf dem Anhänger befand sich ein großer weißer Sack sowie weitere Gegenstände, die beim Transport deutlich hin- und herschwankten.

Private Entrümpelung statt landwirtschaftlicher Nutzung

Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Anhänger mit Gegenständen einer privaten Entrümpelung beladen war. Da das land- oder forstwirtschaftliche Gespann offenbar für private Zwecke genutzt wurde, ergab sich der Verdacht von Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie das Kraftfahrzeugsteuergesetz. Darüber hinaus verfügte der Fahrer nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis zum Führen des Gespanns.

Technische Mängel und Stilllegung

Im Rahmen der Überprüfung stellten die Beamten zudem fest, dass die Verschraubung des Drehschemels lose und der Anhänger nicht zugelassen war. Das Gespann wurde daraufhin von der Polizei bis zur Beseitigung der Mängel stillgelegt.

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05.09., 04:12 Uhr