Widerstand gegen Windpark bei Barmstedt: Erstes Bürgerbegehren ist zulässig
Eine Bürgerinitiative im Kreis Pinneberg wehrt sich gegen geplante Windkraftanlagen auf einer 200 Hektar großen Fläche. In Bokel hat die Kommunalaufsicht ein Bürgerbegehren bereits für zulässig erklärt.
Gegen Windkraft? Jo, im Norden weht der Wind eben auch ohne Erlaubnis.
— Rocky, Chefkolumnist
Illustration: KI-generiert
Gegen geplante Windkraftanlagen im Kreis Pinneberg regt sich organisierter Widerstand. Eine Bürgerinitiative hat in vier betroffenen Gemeinden Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt. Für die Gemeinde Bokel hat die Kommunalaufsicht die Zulässigkeit des Begehrens bereits bestätigt. Die vom Land Schleswig-Holstein ausgewiesenen Vorrangflächen für mögliche Windparks stoßen nicht überall auf Zustimmung. Die Betreibergesellschaft Bürgerwindpark Ölfeldstraße GmbH plant zu beiden Seiten der Ölfeldstraße in Lutzhorn einen Bürgerwindpark. Die Potenzialfläche umfasst gut 200 Hektar und erstreckt sich über die vier Gemeinden Brande-Hörnerkirchen, Lutzhorn, Groß Offenseth-Aspern und Bokel im Kreis Pinneberg. Gegen das Vorhaben hat sich die Bürgerinitiative „Freier Blick auch in Zukunft – Natur statt Windkraft“ formiert. Wie die shz berichtet, haben die rund 30 Mitglieder der Initiative in den vergangenen Monaten Unterschriften gesammelt, um einen Bürgerentscheid vorzubereiten. "Das Interesse in der Bevölkerung ist groß", sagte BI-Sprecherin Angela Mewes auf Nachfrage.
Prüfung der Bürgerbegehren läuft
Während die Kommunalaufsicht die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens für Bokel bereits festgestellt hat, steht die Entscheidung für andere Orte noch aus. "Für Lutzhorn und Brande-Hörnerkirchen ist das Bürgerbegehren noch in der Prüfung", erklärte Mewes. Die Fragestellung für Bokel lautet: "Soll die Gemeinde verpflichtet werden, alle rechtlichen Maßnahmen zur Verhinderung der Errichtung von Windenergieanlagen auf den in Bokel ausgewiesenen Vorrangflächen zu ergreifen?" Mewes und ihren Mitstreitern ist bewusst, dass die Einflussmöglichkeiten begrenzt sind, sollte es beim ausgewiesenen Vorranggebiet bleiben. "Noch ist ja alles in der Entscheidungsphase", so Mewes. "Aber wir wollen keine Chance verpassen, um auf unser Anliegen aufmerksam zu machen und alle Hebel in Bewegung zu setzen, um die Bürger zu informieren."
Gemeinde sucht das Gespräch
In der Bokeler Sitzung der Gemeindevertreter im Juni war bisher kein Beschluss über das eingereichte Bürgerbegehren gefasst worden. "Das Vorranggebiet wird vom Land ausgewiesen", betonte Bürgermeister Götz Reimer im Gespräch mit der Redaktion. "Wir möchten uns mit der Bürgerinitiative zusammensetzen, um das Ausmaß der Fragestellung zu klären", so Reimer weiter. Ein Treffen ist für Ende Juli geplant. Rechtliche Handhaben gegen die Ausweisung sieht der Bürgermeister kaum. "Es gibt die Möglichkeit einer Normenkontrollklage", sagte er. Eine solche Klage zur Überprüfung der Regionalpläne schließt Reimer für seine Gemeinde jedoch eher aus und bezeichnete ein Eingreifen der Gemeindevertretung zum jetzigen Zeitpunkt als eher "symbolisch". Ob es am Ende tatsächlich zum Bürgerentscheid kommt, bleibt abzuwarten. BI-Sprecherin Mewes betonte dazu: "Man muss den Weg zu Ende gehen."
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