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Neues Alkoholverbot am Bahnhof Westerland sorgt für gelassene Reaktionen

Die Deutsche Bahn weitet ihr Alkoholverbot auf alle Bahnhöfe aus, was auch Westerland auf Sylt betrifft. Reisende und die Gemeinde erwarten jedoch kaum spürbare Veränderungen im Alltag.

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Kein Wegbier mehr am Bahnhof? Hauptsache, der Zug kommt überhaupt mal an. — Rocky, Chefkolumnist
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Die Deutsche Bahn weitet ihr striktes Alkoholkonsumverbot auf alle rund 5400 Bahnhöfe in Deutschland aus, wovon auch der Bahnhof Westerland auf Sylt betroffen ist. Bis spätestens Mitte Oktober 2026 soll die Regelung flächendeckend umgesetzt sein, um auf eine bundesweite Zunahme von Vandalismus und Übergriffen zu reagieren. Vor Ort auf der Nordseeinsel zeigen sich Urlauber und Pendler von dem neuen Verbot jedoch weitgehend unbeeindruckt.

Regelungen und Ausnahmen des Verbots

Das Prinzip der Neuerung ist simpel: Das Trinken von Bier, Wein oder Spirituosen auf Bahnsteigen, in Bahnhofshallen und auf dem gesamten von der DB betriebenen Gelände wird künftig tabu sein. Erlaubt bleibt lediglich der Konsum innerhalb der Bahnhofsgastronomie oder der Transport von Alkohol in originalverschlossenen Flaschen im Gepäck. Wer mit offenen Flaschen erwischt wird, riskiert einen Platzverweis durch die DB-Sicherheit oder die Bundespolizei, sagt eine Sprecherin der Bahn.

Gelassene Stimmen auf Sylt

Für einen touristischen Knotenpunkt wie Westerland, der im Sommer sowie an den Wochenenden stark von Tagesausflüglern und teils feierfreudigen Gruppen frequentiert wird, wäre die Neuerung theoretisch ein tiefer Einschnitt. Eine Umfrage am Gleis zeigt jedoch, dass Sylt für viele Gäste eine Ausnahme ist, wie die shz berichtet. „Gerade war ich beruflich in Hamburg und Frankfurt. Im direkten Vergleich kann ich sagen: Ein subjektives Angstgefühl wegen angetrunkener Reisender habe ich hier auf Sylt nicht. Das lässt sich überhaupt nicht vergleichen“, sagt Paul Pohl, der gerade mit seiner Tochter Mette Urlaub auf Sylt macht.

Andrea Degenhardt aus Niebüll sieht das ähnlich, glaubt aber nicht, dass die neue Regelung große Folgen haben wird: „Abends im Pendlerzug wird regelmäßig Sekt oder Bier getrunken.“ Auch mit der neuen Vorgabe werde das so bleiben, glaubt sie: „Keiner der Pendler öffnet sein Getränk am Bahnhof, sondern sowieso erst im Zug.“ Zudem würde der Piccolo nicht im Voss-Kiosk, sondern im Supermarkt eingekauft. In den Regionalzügen, den Nahverkehrszügen in Schleswig-Holstein (Nah.SH), ist der Konsum von Alkohol nicht grundsätzlich untersagt, schreibt ein Sprecher auf Nachfrage. Ein Taxifahrer, der lieber anonym bleiben möchte, meint: „Die Anreisenden sind zum Teil extrem gut gelaunt. Aber ausfällig werden sie nicht.“

Keine verschärften Kontrollen im Umfeld

Im Raum stehen zumindest in der Theorie Verlagerungseffekte auf kommunale Flächen wie den Bahnhofsvorplatz oder die Wilhelmstraße. Auf die Frage, ob das Ordnungsamt dort künftig also häufiger kontrollieren wird, antwortet Sprecher der Gemeinde Sylt Florian Korte: „Nein“. Er führt weiter aus: „Selbst wenn sich Personen vom Bahnhofsgelände auf den Bahnhofsvorplatz verlagern würden, ergäbe sich daraus kein verändertes Einschreiten des Ordnungsamtes. Der Konsum von Alkohol ist dort grundsätzlich zulässig und tellt für sich genommen keinen ordnungsrechtlichen Verstoß dar.“

Zudem dürfte die Durchsetzung an Hochtagen eine echte Herausforderung werden. Wenn sich an sonnigen Sommerwochenenden Hunderte abreisende Gäste auf den Westerländer Bahnsteigen drängen, wird die konsequente Kontrolle für das DB-Sicherheitspersonal zu einem echten Balanceakt. Fest steht jedenfalls: Die Heimreise von der Insel wird künftig ein gutes Stück nüchterner ausfallen.

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05.09., 04:12 Uhr