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Flensburg droht neues Enteignungsverfahren im Millionenstreit um Kreisstraße

Ein jahrelanger Streit zwischen der Stadt Flensburg und einem Landwirt um eine illegal gebaute Straße spitzt sich weiter zu. Nach gescheiterten Millionen-Verhandlungen droht nun eine erneute Enteignung.

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Eine Straße auf eigenem Land? Da würde ich glatt Wegezoll in Fischbrötchen verlangen. — Rocky, Chefkolumnist
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Seit Jahren schwelt in Flensburg ein Konflikt um eine Kreisstraße, die über das Privatgrundstück eines Landwirts gebaut wurde. Nach gescheiterten Millionen-Verhandlungen droht nun ein neues Enteignungsverfahren. Die Auseinandersetzung zieht sich bereits über Jahrzehnte hin.
Der Konflikt begann im Jahr 1999, als Landwirt Ingo Knop den Bauernhof am Rande von Tarup übernahm, den sein Vater kurz nach dem Zweiten Weltkrieg erworben hatte. Im Jahr 2008 begannen nördlich des Hofes die Bauarbeiten für den ersten Abschnitt der neuen Hochfelder Landstraße (K8). Während andere Grundeigentümer ihr Land an die Stadt verkauften, konnte für die geplante Fortführung der Strecke über Knops Felder keine Einigung erzielt werden. Im Juli 2010 wurde der erste Abschnitt feierlich eröffnet, und Bürgermeister Henning Brüggemann kündigte die Fertigstellung der weiteren Abschnitte bis 2013 an. Doch die Verhandlungen über den Ankauf der benötigten Flächen scheiterten wiederholt. Sowohl im September 2011 als auch im März 2014 unter Oberbürgermeister Simon Faber sowie im Juli 2016 gab es keine Einigung über Preise, Flächentausche oder eine Hofersatzstelle. Auch ein Vermittlungsversuch von Oberbürgermeisterin Simone Lange im August 2017 scheiterte letztlich, wie die shz berichtet.

Ein jahrelanger Konflikt um die K8

Im November 2017 stimmte die Ratsversammlung schließlich für die Einleitung eines Enteignungsverfahrens, da die Stadt unter Zeitdruck stand, um 4,8 Millionen Euro an Landesfördermitteln nicht zu verlieren. Die Stadt erhielt eine vorzeitige Besitzeinweisung und begann mit den Bauarbeiten, obwohl ihr der Boden nicht gehörte. Rechtsanwalt Sven Hoepner wies darauf hin, dass die Stadt die Straße am Ende möglicherweise wieder abreißen müsste, falls die Enteignung scheitert. Trotz Protesten einer Bürgerinitiative mit 1300 Facebook-Unterstützern und einer Menschenkette aus 350 Personen auf der Koppel rollten im März 2018 die Bagger an. Das Landgericht Kiel erklärte die Besitzeinweisung im September 2018 für rechtens, und im Mai 2019 wurde die Straße für den Verkehr freigegeben.

Gerichtsentscheidungen und Protestaktionen

Die Wende kam im Mai 2022: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig erklärte den Bebauungsplan für die K8 für unwirksam. Die Stadt habe die Nachteile für Knops Betrieb nicht ausreichend abgewogen. Im Juli 2022 blockierte Knop die Straße daraufhin erstmals mit einem Mähdrescher und Heuballen, was ihm im Februar 2023 eine Geldstrafe von 900 Euro wegen Nötigung durch das Amtsgericht Flensburg einbrachte. Im Dezember 2023 lehnte die Enteignungsbehörde den Enteignungsantrag der Stadt endgültig ab. Damit liegt die fertige Straße ohne rechtliche Grundlage auf dem Privateigentum des Landwirts. Knop stellte im Februar 2024 einen Anhänger mit der Aufschrift „Privat Straße!“ auf, während die Stadt einen neuen Bebauungsplan vorbereitete.

Millionenangebot und neue Enteignungspläne

Im Januar 2026 beschloss die Enteignungsbehörde des Innenministeriums, dass die Stadt Flensburg an Knop knapp 2,1 Millionen Euro Entschädigung für den vollständigen Rückbau der Straße zahlen muss. Die Stadt legte dagegen Rechtsmittel ein und bot dem Landwirt im Mai 2026 insgesamt über 9 Millionen Euro für die Straßentrasse sowie umliegendes Bauerwartungsland an. Gleichzeitig wurden ihm für 1,3 Millionen Euro städtische Flächen in Trögelsby zum Kauf angeboten. Da Knop das Angebot bis Juli 2026 nicht annahm, erklärte Oberbürgermeister Fabian Geyer die Verhandlungen für beendet. Geyer kündigte ein neues Enteignungsverfahren an, das sich nur auf den Boden der Straße beziehen soll, wofür Knop etwa 300.000 Euro erhalten würde. Den neuen Bebauungsplan will der Oberbürgermeister direkt nach den Sommerferien der Ratsversammlung vorlegen.

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