Bundesverwaltungsgericht bestätigt Zweitwohnungssteuer in Tönning
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Zweitwohnungssteuer der Stadt Tönning für rechtmäßig erklärt. Damit herrscht nun Rechtssicherheit für die betroffenen Gemeinden.
Zwei Wohnungen kosten eben extra. Wer sich das leisten kann, zahlt auch die Steuer.
— Rocky, Chefkolumnist
Illustration: KI-generiert
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Zweitwohnungssteuer der Stadt Tönning im Kreis Nordfriesland für rechtmäßig erklärt. Nach einer Klage einer Zweitwohnungsbesitzerin besteht nun Rechtssicherheit für die Region. Das Amt Eiderstedt rechnet durch die Abgabe mit jährlichen Einnahmen in sieben-stelliger Höhe. Das teilte das Amt Eiderstedt am Donnerstag mit. Bereits die Vorinstanzen hatten die Steuer für legal befunden. Nach Angaben des Amtes hatte eine Klägerin, die eine Zweitwohnung in Tönning besitzt, die Satzung und die festgelegten Bewertungsfaktoren als unrealistisch und willkürlich kritisiert und deshalb gegen die Steuer geklagt, wie die Tagesschau berichtet.
Rechtssicherheit für weitere Gemeinden
Laut Bundesverwaltungsgericht verstoße die Abgabe nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Mit dem gefällten Urteil bestehe nun Rechtssicherheit, sagte Amtsdirektor Matthias Hasse. Das Urteil schaffe auch für andere Gemeinden Klarheit, die unter denselben Vorgaben die Steuer erheben.
Frühere Satzung war rechtswidrig
Das Amt rechnet dadurch nach eigenen Angaben mit jährlichen Einnahmen in sieben-stelliger Höhe für das Gebiet. Mit der Zweitwohnungssteuer steht das Amt nicht zum ersten Mal vor Gericht. 2019 hatte das Bundesverwaltungsgericht eine Version mit anderer Berechnungsgrundlage für rechtswidrig befunden.
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