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Kostenstreit um Wikingeck: Kreis Schleswig-Flensburg zieht vor das Bundesverwaltungsgericht

Der Kreis Schleswig-Flensburg fordert weiterhin eine Millionen-Beteiligung des Bundes an der Wikingeck-Sanierung. Nach einer Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht wurde nun eine Beschwerde beschlossen.

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Der Kreis Schleswig-Flensburg legt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein, um eine finanzielle Beteiligung des Bundes an der Sanierung des Wikingecks zu erwirken. Zuvor hatte das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht eine Revision nicht zugelassen. Der Kreistag beschloss diesen Schritt nun einstimmig in einer Sondersitzung.

Einstimmiger Beschluss im Kreistag

Der Kreis Schleswig-Flensburg fordert vom Bund eine Beteiligung in Höhe von 12,4 Millionen Euro für die Sanierungskosten. Nachdem das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht einen Rückschlag für den Kreis bedeutete und eine Revision nicht zuließ, stimmte der Kreistag am Montagabend in einer Sondersitzung einstimmig für eine Nichtzulassungsbeschwerde. „Mit der nun beschlossenen Nichtzulassungsbeschwerde soll erreicht werden, dass das Bundesverwaltungsgericht die Revision zulässt und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts überprüft“, heißt es in einer Mitteilung, über die die shz berichtet. Landrat Wolfgang Buschmann zeigt sich in der Mitteilung froh über den Beschluss des Kreistags: „Auch wenn die Sanierung jetzt durch den Kreis abgeschlossen wurde, halte ich es nach eingehender interner Beratung und ausführlicher Befassung mit den schriftlichen Urteilsgründen für wichtig, diese Chance zu ergreifen, um den Bund für seinen finanziellen Anteil an den Sanierungsarbeiten in die Verantwortung zu nehmen.“

Jahrelanger Rechtsstreit um Sanierungskosten

Dem Verfahren ging ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen dem Kreis Schleswig-Flensburg und der Bundesrepublik Deutschland über die anteilige Übernahme der Sanierungskosten voraus. Der Kreis hatte im Jahr 2023 die Sanierung der belasteten Flächen am Wikingeck vorfinanziert, nachdem Schadstoffe in das Grundwasser einzudringen drohten und eine Gefahr für die Menschen in der Schlei-Region darstellten. Der Kreis berief sich hierbei auf entsprechende Absprachen sowie eine schriftliche Vereinbarung mit dem Bund. Dieser stimmte jedoch nur zu, rund 2,9 Millionen Euro an den Kreis zu zahlen, was einem Anteil von zwölf Prozent gemäß den im Grundbuch eingetragenen Eigentumsverhältnissen entspricht. Eine Verpflichtung zu weiteren Zahlungen wurde nach Ansicht des Bundes in der Vereinbarung nicht festgehalten.

Unterschiedliche Urteile in den Instanzen

In erster Instanz hatte das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht dem Kreis noch Recht gegeben. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht änderte dieses Urteil jedoch ab, da es an einer ausreichenden Rechtsgrundlage für einen Erstattungsanspruch des Kreises gegenüber dem Bund fehle. Demnach könne der Kreis weder nach Landes- noch nach Bundesrecht Ersatz der Kosten verlangen, die für die Sanierung bundeseigener Flächen entstanden sind.

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