A20-Weiterbau: Bundesverwaltungsgericht verhandelt erste Klage im Oktober
Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich im Herbst mit der Klage der Elbfähre Glückstadt-Wischhafen gegen den A20-Bauabschnitt. Ein Urteil zur Klage des Umweltverbands BUND könnte hingegen noch Jahre auf sich warten lassen.
A20-Weiterbau? Bis das Ding fertig ist, fahr ich bestimmt schon Rollator.
— Rocky, Chefkolumnist
Illustration: KI-generiert
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird im kommenden Herbst über die erste von zwei Klagen gegen den schleswig-holsteinischen Bauabschnitt der Autobahn 20 zum geplanten Elbtunnel verhandeln. Am 21. Oktober steht die Klage der FRS-Elbfähre Glückstadt-Wischhafen auf dem Programm, die finanzielle Entschädigungen fordert. Eine zweite Klage des Umweltverbands BUND verzögert sich hingegen weiter, da noch keine Erwiderung auf die Klagebegründung vorliegt. Die Fährlinie sieht sich durch den Bau des A20-Elbtunnels zwischen Glückstadt und Drochtersen in ihrer Existenz gefährdet und will daher einen Anspruch auf Entschädigung durchsetzen. Wenn der rund sechs Kilometer lange und zwei Milliarden Euro teure Tunnel samt Anschlüssen im Norden und Süden erst mal fertig sei, werde kein Autofahrer mehr die Fähre nutzen, argumentiert die FRS-Elbfähre. Nur für Fußgänger, Radfahrer oder Trecker lohne sich der Betrieb nicht. Die Chancen der Fährlinie sind allerdings gering. Schon im Mai haben die Leipziger Richter in einem anderen Prozess der Elbfähre gegen das südlich des Tunnels anschließende Kreuz Kehdingen geurteilt, dass die FRS gar nicht klagebefugt sei. Denn nur der Tunnel selbst, nicht aber die Zufahrtsstrecken würden mit der Fährverbindung konkurrieren. Der Tunnel ist längst bestandskräftig genehmigt. Allerdings darf dessen Bau erst starten, wenn auch die Pläne für die zwei Anschlussstücke unanfechtbar sind – und das sind beide noch nicht.
Klage des Umweltverbands BUND verzögert sich
So läuft gegen die 15 Kilometer lange Strecke zwischen der A23 und der Elbe noch eine zweite Klage des Umweltverbands BUND. Der Verband kritisiert unter anderem, dass die A20 geschützte Fische der Region wie den Schlammpeitzger oder den Bitterling gefährden würde. Zudem verstoße der Autobahnbau gegen Klimaschutzrecht, wie die shz berichtet. Einen Termin für die mündliche Verhandlung dieser Klage gibt es noch nicht. Anders als oft üblich wird die Beratung nicht mit der Klage der Elbfähre gebündelt. „Die jeweiligen Kläger haben sehr unterschiedliche Rechtsfragen aufgeworfen, weshalb es aus prozessökonomischer Sicht wenig Sinn macht, beide Aktenzeichen gemeinsam zu verhandeln“, erklärt eine Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichts. Beim BUND rechnet man auch noch lange nicht mit einem Termin. „Es liegt ja noch nicht mal eine Erwiderung auf unsere Klagebegründung vor“, sagt BUND-Landeschef Ole Eggers. Wenn diese Antwort vom Land erfolgt sei, gebe es zudem erst mal wiederum eine Gegenantwort des BUND. „Und dann kommt eine längere Pause“, sagt Eggers. „Es würde mich daher wundern, wenn der Prozess vor Herbst 2027 stattfände.“
Verfahren zum Kreuz Kehdingen ruht
Auch das Kreuz Kehdingen im Süden des Tunnels ist noch nicht unanfechtbar genehmigt. Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage der FRS-Elbfähre abgewiesen – doch eine zweite Klage eines Grundstücksbesitzers ist noch offen. Der Kläger ist nach Angaben des Gerichts gestorben. „Das Verfahren wurde ausgesetzt und ruht aktuell“, sagt die Sprecherin. Die Erben des Klägers müssen entscheiden, wie es weitergeht.
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