Gerichtliche Freigabe für Punk-Protestcamp auf Sylt
Auf Sylt beginnt ein vierwöchiges Protestcamp der Initiative „Aktion Sylt“. Trotz des Widerstands des Kreises Nordfriesland gaben die Gerichte grünes Licht für die Veranstaltung auf einer Festwiese in Tinnum.
Dosenbier statt Champagner auf Sylt. Das gibt ordentlich Wind auf der Insel.
— Rocky, Chefkolumnist
Illustration: KI-generiert
Auf der Nordseeinsel Sylt beginnt am heutigen Tag ein Protestcamp der Initiative „Aktion Sylt“, bei dem mehrere hundert Teilnehmende aus der Punk-Szene auf einer Wiese in Tinnum zelten wollen. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht wies eine Beschwerde des Kreises Nordfriesland zurück, der das Camp untersagen wollte. Damit steht fest, dass die politische Veranstaltung wie geplant bis Mitte August stattfinden darf.
Gerichte weisen Beschwerden des Kreises zurück
Der Kreis Nordfriesland hatte im Vorfeld versucht, das Protestcamp zu verhindern, wie die Tagesschau berichtet. Nach Auffassung des Kreises handele es sich bei dem Camp vor allem um eine Spaßveranstaltung, bei der das gemeinsame Campen und nicht die politische Meinungskundgabe im Fokus stehe. Aus diesem Grund hatte der Kreis das Protestcamp bereits im Mai nicht als Versammlung eingestuft und den Veranstaltern damit die Grundlage für die Nutzung der Festwiese in Tinnum entzogen.
Dagegen hatte die Veranstaltergruppe „Aktion Sylt“ Widerspruch eingelegt. Das Verwaltungsgericht in Schleswig entschied in zwei Verfahren am Mittwoch und am Freitag, dass das Camp stattfinden darf, woraufhin der Kreis Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegte. Am Freitagabend wies das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in Schleswig (Kreis Schleswig-Flensburg) die Beschwerde des Kreises jedoch zurück. Dieser Beschluss ist unanfechtbar. Bis zu einer anderslautenden Entscheidung wird das Protestcamp als Versammlung behandelt.
Politischer Charakter des Camps gerichtlich bestätigt
Die Richter sahen den Schwerpunkt der Veranstaltung anders als der Kreis. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts stehen bei dem Protestcamp die Meinungsbildung und Meinungsäußerung im Vordergrund. Zum Beispiel sei die Festwiese nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts als „bewusster Gegenentwurf zu den Anwesen der ''Schönen und Reichen'' gewählt“ worden und erhalte damit die Funktion einer zentralen Ausdrucksform. Auch nach Einschätzung der Richter am Verwaltungsgericht handle es sich um eine Versammlung im Sinne des Versammlungsfreiheitsgesetzes. Das Camp sei auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet und damit versammlungsrechtlich geschützt. Die geplanten Zelte dienen laut Gericht nicht nur einem bloßen infrastrukturellen Versorgungszweck, sondern seien nach dem Konzept des Anmelders vielmehr zentraler Bestandteil der Kommunikation.
Fokus auf sozialer Ungleichheit
Die Teilnehmenden wollen in den kommenden vier Wochen zum fünften Mal in Folge auf soziale Ungleichheit aufmerksam machen. Laut der Initiative „Aktion Sylt“ liegt der Fokus in der ersten Woche auf dem Kampf gegen den Rechtsruck in Deutschland. Zudem gebe es jeden Tag ein offenes Mikrofon zum Thema Polizeigewalt. Das Camp ist bis zum 16. August geplant. Im Jahr 2025 haben sich dem Camp laut Veranstalter zeitweise bis zu 200 Menschen angeschlossen. Sie fordern laut Veranstalter: „Sylt für alle!“.
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