Gericht gibt grünem Licht: Punk-Protestcamp auf Sylt gestartet
Trotz des Widerstands des Kreises Nordfriesland haben Punks ihr Protestcamp in Tinnum auf Sylt bezogen. Die Gerichte stuften das Zeltlager als geschützte politische Versammlung ein.
Punks auf Sylt? Hauptsache, das Dosenbier ist kalt und der Wind steht günstig.
— Rocky, Chefkolumnist
Illustration: KI-generiert
Auf der Nordseeinsel Sylt hat das diesjährige Protestcamp der Initiative "Aktion Sylt" begonnen. Mehrere Hundert Teilnehmende aus der Punk-Szene wollen in Tinnum bis Mitte August gegen soziale Ungleichheit demonstrieren. Zuvor scheiterte der Kreis Nordfriesland mit dem Versuch, das Camp gerichtlich verbieten zu lassen. Am Freitagnachmittag standen bereits rund 40 Zelte auf der Festwiese in Tinnum. Wie die Tagesschau berichtet, soll es am ersten Tag keine Demonstration mehr geben. Der Fokus der ersten Woche liegt laut der veranstaltenden Initiative auf dem Kampf gegen den Rechtsruck in Deutschland. Für die kommenden Wochen planen die Organisatoren Workshops, Demonstrationen, Musikveranstaltungen im Camp sowie Laufdemonstrationen in das Zentrum der Insel. Zudem soll täglich ein offenes Mikrofon zum Thema Polizeigewalt angeboten werden.
Gerichtliche Auseinandersetzung um das Camp
Der Kreis Nordfriesland hatte im Vorfeld versucht, das Protestcamp zu verhindern. Am Freitagabend wies das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in Schleswig (Kreis Schleswig-Flensburg) jedoch eine Beschwerde des Kreises zurück. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht in Schleswig in zwei Verfahren am Mittwoch und am Freitag entschieden, dass das Camp stattfinden darf. Der Kreis Nordfriesland hatte parallel Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.Grund für die Beschwerde des Kreises war die Auffassung, dass es sich bei dem Camp vor allem um eine Spaßveranstaltung handele. Der Kreis hatte das Protestcamp bereits im Mai nicht als Versammlung eingestuft und den Veranstaltern damit die Grundlage für die Nutzung der Festwiese entzogen. Es wurde argumentiert, dass das gemeinsame Campen im Fokus stehe und nicht die politische Meinungskundgabe. Daher sei es keine Versammlung im Sinne des Versammlungsfreiheitsgesetzes.
Gerichte bestätigen Versammlungscharakter
Gegen diese Einstufung legte die Veranstaltergruppe "Aktion Sylt" Widerspruch ein, der nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufschiebende Wirkung hat. Bis zu einer anderslautenden Entscheidung wird das Protestcamp daher als Versammlung behandelt. Das Verwaltungsgericht bekräftigte dies am Freitag erneut als Reaktion auf einen weiteren Widerspruchsbescheid des Kreises. Auch das Oberverwaltungsgericht entschied zugunsten des Camps.Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts stehen bei dem Protestcamp die Meinungsbildung und Meinungsäußerung im Vordergrund. Die Festwiese sei als "bewusster Gegenentwurf zu den Anwesen der ''Schönen und Reichen'' gewählt" und erhalte damit die Funktion einer zentralen Ausdrucksform. Auch das Verwaltungsgericht sah das Camp als "auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung" gerichtet und somit versammlungsrechtlich geschützt an. Die Zelte dienten nicht nur einem bloßen infrastrukturellen Versorgungszweck, sondern seien nach dem Konzept des Anmelders ein zentraler Bestandteil der Kommunikation.Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Das Camp ist bis zum 16. August geplant. Im Jahr 2025 haben sich dem Camp laut Veranstalter zeitweise bis zu 200 Menschen angeschlossen. Sie fordern: "Sylt für alle!"
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