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Prozess um verhungerten Säugling: Urteil in Itzehoe erwartet

Im Prozess um den Tod eines vier Monate alten Babys aus Brunsbüttel steht das Urteil bevor. Während die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft wegen Mordes fordert, plädiert die Verteidigung auf fahrlässige Tötung.

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Im Prozess um ein verhungertes Baby aus Brunsbüttel vor dem Landgericht Itzehoe wird das Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft fordert für die 24-jährigen Eltern lebenslange Haft wegen Mordes durch Unterlassen. Die Verteidigung plädiert hingegen auf fahrlässige Tötung und fordert mildere Haftstrafen.
Am Nachmittag des 26. September 2025 stellten Einsatzkräfte in der Wohnung der Eltern in Brunsbüttel den Tod des vier Monate alten Mädchens fest. Eine Obduktion ergab, dass der nur rund ein Kilogramm schwere Säugling verhungert war, wie die shz berichtet. Die Eltern wurden daraufhin wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Mordes durch Unterlassen in Untersuchungshaft genommen. Staatsanwältin Maxi Wantzen begründete das Mordmerkmal der Grausamkeit in der Anklageschrift: „Grausam deswegen, weil wir davon ausgehen, dass der Säugling qualvoll verhungert ist.“ Den Angeklagten wird vorgeworfen, die ausreichende Versorgung des im Mai 2025 geborenen Kindes willentlich unterlassen und dessen Tod in Kauf genommen zu haben.

Verteidigung verweist auf Überforderung

Verteidiger Rolf Becker verlas für den angeklagten Vater eine Erklärung, die von Überforderung und einer schwierigen Lebenssituation berichtete. „Ich habe Schwierigkeiten, mit kleinen Kindern umzugehen, aber habe mir immer Kinder gewünscht“, hieß es in der Erklärung. Der Vater, der sich vor allem um die dreijährigen Zwillinge der Familie kümmerte, äußerte selbst: „Ich hatte die ganze Zeit das Gefühl, dass ich den Kindern nicht gerecht werde.“ Für den Sterbemonat des Kindes habe er keine Erinnerung mehr. Auch die Mutter ließ über ihre Verteidigerin erklären, dass sie überfordert gewesen sei. Das Gewicht des Kindes habe laut ihren Angaben etwa zwei Wochen vor dem Tod abgenommen. In ihrer Einlassung hieß es: „Wir hätten uns mehr um Hilfe bemühen sollen.“

Ermittlungen gegen das Jugendamt eingestellt

Das Jugendamt hatte die Familie im September 2024 und im Juni 2025 besucht, die Verhältnisse jedoch für angemessen befunden. Ein Ermittlungsverfahren gegen einen Mitarbeiter des Jugendamts wegen fahrlässiger Tötung wurde eingestellt. Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow erklärte dazu: „Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Verfahrensstandards des Jugendamts zum Tätigwerden bei Kindeswohlgefährdung eingehalten worden sind.“ Zwei weitere Nebenverfahren gegen Bekannte der Familie wurden ebenfalls eingestellt, da sich keine Hinweise auf versorgungsbedingte Entwicklungsverzögerungen oder ein Wissen um den lebensbedrohlichen Zustand des Kindes ergaben.

Plädoyers der Parteien

Zum Abschluss des Verfahrens fordert die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für beide Elternteile wegen Mordes in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen. Demgegenüber beantragte der Verteidiger des Vaters eine Haftstrafte von fünf Jahren wegen fahrlässiger Tötung. Die Verteidigerin der Mutter plädiert aus demselben Grund auf eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren.

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