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Gericht erlaubt Punk-Protestcamp auf Sylt vorerst

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass das geplante Punk-Camp auf Sylt stattfinden darf. Der Kreis Nordfriesland hat dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.

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Dosenbier und Nordseeluft – das gibt ordentlich Gegenwind für die Sylter High Society. — Rocky, Chefkolumnist
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Das geplante Punk-Protestcamp auf Sylt darf nach zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Schleswig vorerst wie geplant am Montag starten. Der Kreis Nordfriesland hat jedoch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt, um das Camp doch noch zu verhindern. Damit steht die Durchführung der kapitalismuskritischen Veranstaltung weiterhin auf der Kippe.
Das fünfte Punk-Protestcamp auf Sylt im Kreis Nordfriesland wird voraussichtlich am Montag, dem 20. Juli, wie geplant starten. Das Verwaltungsgericht in Schleswig im Kreis Schleswig-Flensburg entschied gleich in zwei Verfahren am Mittwoch und am Freitag, dass es stattfinden darf. Parallel dazu legte der Kreis Nordfriesland Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein, wie die Tagesschau berichtet.

Streit um den Status als Versammlung

Der Kreis hatte das Protestcamp bereits im Mai nicht als Versammlung eingestuft und den Veranstaltern damit die Grundlage für die Nutzung der Festwiese in Tinnum auf Sylt entzogen. Argumentiert wurde, dass das gemeinsame Campen im Fokus stehe, nicht die politische Meinungskundgabe. Dadurch sei es keine Versammlung im Sinne des Versammlungsfreiheitsgesetzes.
Dagegen hatte die Veranstaltergruppe "Aktion Sylt" Widerspruch eingelegt – und dieser Widerspruch hat nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufschiebende Wirkung. Das heißt: Bis zu einer anderslautenden Entscheidung wird das Protestcamp als Versammlung behandelt und darf damit auf der Festwiese in Tinnum stattfinden. Das bekräftigte das Verwaltungsgericht erneut am Freitag, als Reaktion auf einen erneuten Widerspruchsbescheid des Kreises.

Gericht sieht schützenswerte Meinungsbildung

Nach vorläufiger Einschätzung der Richter am Verwaltungsgericht handle es sich bei dem Protestcamp entgegen der Feststellung des Kreises um eine Versammlung im Sinne des Versammlungsfreiheitsgesetzes. Das Camp sei "auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung" gerichtet und damit versammlungsrechtlich geschützt. Die geplanten Zelte dienen laut Gericht nicht nur einem bloßen infrastrukturellen Versorgungszweck. Das Camp sei nach dem Konzept des Anmelders vielmehr zentraler Bestandteil der Kommunikation und der Einwirkung auf die öffentliche Meinungsbildung.

Keine endgültige Entscheidung

Endgültig entschieden ist der Streit damit aber nicht. "Sollte das OVG der Beschwerde des Kreises stattgeben, erlangt der Widerspruchsbescheid vom 16.7. samt Anordnung des Sofortvollzuges unmittelbar Rechtskraft, und das Camp muss unverzüglich aufgelöst werden", heißt es in einer Mitteilung des Kreises Nordfriesland. Man sei "inhaltlich immer noch nicht davon überzeugt, dass das Camp unter dem Schutz des Grundgesetzes steht."
Das kapitalismuskritische Camp ist in diesem Jahr vom 20. Juli bis zum 16. August geplant. 2025 haben sich dem Camp laut Veranstalter zeitweise bis zu 200 Menschen angeschlossen. Sie fordern: Sylt für alle!

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