Sylter Bauausschuss einigt sich auf Kompromiss bei Ferienwohnungen
Der Bauausschuss der Gemeinde Sylt hat den Weg für den Bebauungsplan 28 in Westerland freigemacht. Künftig gilt eine Obergrenze für Ferienwohnungen pro Gebäude, während die Nutzung von Kellern erleichtert wird.
Am Ende stand ein seltener Moment parteiübergreifender Einigkeit im Bauausschuss der Gemeinde Sylt: Mit zehn Ja-Stimmen wurde der Weg für den Bebauungsplan 28 freigemacht, Ausschussvorsitzender Erik Kennel enthielt sich. Die künftige Regelung sieht vor, dass pro Gebäude unabhängig von seiner Größe und Quadratmeterzahl grundsätzlich maximal drei Wohnungen erlaubt sind, und nur eine davon darf eine Ferienwohnung sein. Im Gegenzug machte der Ausschuss den Weg für eine Kellernutzung sowohl für Ferien- als auch für Dauerwohnungen frei.
Damit hat vor allem die SPD ihr Ziel erreicht, das sie mit ihrem eingebrachten Antrag erreichen wollte: die Reduzierung auf eine Ferienwohnung pro Gebäude. Fraktionschef Peter Marnitz erklärte dazu, wie die shz berichtet: „Mit der Begrenzung auf eine Ferienwohnung pro Gebäude wollen wir den Bedingungen des Beherbergungs- und des Wohnraumentwicklungskonzeptes entsprechen.“ Damit würden statt bisher 50 nur noch etwa zehn zusätzliche Ferienwohnungen in dem betreffenden Plangebiet genehmigt werden können und – so die Hoffnung – mehr Dauerwohnungen für Insulaner geschaffen.
Die Kröte, die die SPD schlucken musste, lag im Keller. Marnitz gab zu, von der CDU-Forderung, dass Keller sowohl für Dauer- als auch für Ferienwohnen erlaubt werden, kein Befürworter zu sein: „Ich bin kein großer Freund dieser Kellervariante, aber nachdem ich mich davon überzeugen konnte, dass das dem Beherbergungskonzept nicht widerspricht, plädiere ich für eine praktikable Lösung.“ Man wolle Handlungsfähigkeit beweisen und die betroffenen Eigentümer, die schon drei Jahre im Ungewissen lebten, nicht länger warten lassen.
Kritik und Rechtfertigung der Fraktionen
Die überraschende Kompromissbereitschaft seitens der SPD, aber vor allem das Einlenken der CDU rief Fraktionschef Roland Klockenhoff auf den Plan. Mit scharfer Zunge hakte er bei der CDU nach: „Ihr habt ja wie die Löwen dafür gekämpft, dass in einem Gebäude zwei Ferienwohnungen erlaubt werden. Wie kommt ihr jetzt zu diesem Sinneswandel? Weil es Signale gibt, dass der Kreis Nordfriesland das sowieso nicht genehmigen wird oder warum? Das finde ich ganz faszinierend.“Die prompte Antwort lieferte Fraktionschef Simon Kopp: „Wir beschäftigen uns eben mit den Dingen, mit Zahlen, und erkennen, dass Politik auch mal real sein muss.“ Kopp verwies in diesem Zusammenhang auf die Ergebnisse einer vorangegangenen interfraktionellen Runde mit der Verwaltung. Der „Real-Fakt“ im Plangebiet sei schlicht, dass es dort meist nicht mehr als eine Ferienwohnung in einem Gebäude gebe. Deshalb sei dies ein guter Kompromiss für die betroffenen Eigentümer.
Kopp betonte aber zugleich, dass dies eine absolute Ausnahme sei und ausschließlich für den B-Plan 28 gelten dürfe. Zudem untermauerte er die Entscheidung mit dem Verweis auf einen Brief des Ministerpräsidenten zur bevorstehenden Änderung der Landesbauordnung, die künftig eine lichte Raumhöhe von nur noch mindestens 2,20 Metern statt 2,30 Meter vorsehe. Auch die Landesregierung sehe Kellergeschosse somit zunehmend als wichtigen Wohnraum an.
Zustimmung aus der Wirtschaft
Mit dem klaren Votum für den geänderten SPD-Antrag ist der Weg jetzt frei, den neuen Beschluss nach einer Veröffentlichungsfrist von etwa vier Wochen in der September-Sitzung der Gemeindevertretung endgültig zu beschließen. Und es könnte tatsächlich dabei bleiben: Denn zumindest mündlich haben sich die Ausschussmitglieder am Montagabend in die Hand versprochen, keine weiteren Anträge einzubringen, um so für keine weitere Unruhe zu sorgen.Vertreter der Immobilienwirtschaft und Sylter Unternehmer äußerten sich positiv zur Entscheidung im Bauausschuss. Vorsitzender des Verbands der Sylter Unternehmer Ole König sagte: „Das ist ein wegweisendes Signal, dass die Gemeinde die Weichen zur Legalisierung der Ferienwohnungen und der Ferienwohnungsnutzung in Kellern gestellt hat.“
Makler Peter Peters zeigte sich zufrieden und erleichtert, dass alle Beteiligten bis zum Schluss darum gerungen haben, mit diesem „sinnvollen Kompromiss“ eine bestandswahrende Lösung hinzubekommen. Dies sei wichtig und richtig, weil man den Bürgern nicht immer vor den Kopf stoßen könne. „Und es ist ein wichtiges Signal nach außen, dass Sylt eine wertstabile Investition bleibt“, so Peters.