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Nach Unwetter im Norden: Das müssen Betroffene bei Versicherungsschäden beachten

Nach schweren Gewittern in den Kreisen Steinburg und Pinneberg stehen viele Haus- und Autobesitzer vor Sachschäden. Die Itzehoer Versicherungen geben wichtige Hinweise zur reibungslosen Schadensabwicklung.

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Schwere Gewitter haben am 13. Juli zwischen Kellinghusen im Kreis Steinburg und Elmshorn im Kreis Pinneberg erhebliche Sachschäden verursacht. Für die betroffenen Auto- und Hausbesitzer stellt sich nun die Frage nach der reibungslosen Schadenregulierung durch die Versicherungen. Um eine schnelle Abwicklung zu gewährleisten, müssen Versicherungsnehmer bestimmte Verhaltensregeln beachten.
Das Unwetter, das am Montagabend, 13. Juli, über Teile der Kreise Steinburg und Pinneberg hereinbrach, brachte Hagelkörner in Tischtennisballgröße, überschwemmte Keller und Blitzschläge mit sich. Dies hatte etliche Schäden an Fahrzeugen, Hausdächern und Photovoltaikanlagen zur Folge. Auch bei den Itzehoer Versicherungen sorgt das Ereignis für ein hohes Arbeitsaufkommen. Bis zum Dienstagnachmittag, 14. Juli, waren allein aus dem Bereich Kiebitzreihe „bereits 87 hagelbedingte Kfz-Schäden gemeldet“, berichtet die shz unter Berufung auf Angaben von Sprecher Nico Totzek. Weitere Schadensmeldungen gingen zu diesem Zeitpunkt laufend ein.

Voraussetzungen für die Schadensregulierung

Für eine reibungslose Regulierung ist es wichtig, dass die Schäden der Versicherung umgehend gemeldet werden. Erst nach einer entsprechenden Deckungszusage darf die Reparatur in Auftrag gegeben werden. Darauf weist Itzehoer-Sprecher Thiess Johannssen hin. „Gegebenenfalls muss noch ein Gutachten erstellt werden. Bei einer größeren Anzahl von Fahrzeugen mit Hagelschäden richten wir eine Hagelstation ein, ein Zelt, in dem die Kunden die Hagelschäden am Auto genau begutachten lassen können“, erklärt Johannssen.

Zuständigkeiten der verschiedenen Versicherungen

Bei Schäden am Fahrzeug tritt die Teilkaskoversicherung ein, während für Schäden am Gebäude die Gebäudeversicherung zuständig ist. Bewegliche Gegenstände wie beispielsweise Möbel sind über die Hausratversicherung abgesichert. Es ist zu beachten, dass Photovoltaikanlagen nicht automatisch in der Gebäudeversicherung mitversichert sind. Dies setzt voraus, dass die Versicherung vorab über die Installation der Anlage informiert wurde. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Photovoltaikanlage separat zu versichern.Um eine schnelle Bearbeitung zu unterstützen, rät Nico Totzek dazu, Schäden schnellstmöglich der Versicherung zu melden, Fotos der Beschädigungen anzufertigen sowie Zeit und Ort des Unwetters genau zu notieren.

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