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Neumünster plant Umbau zur Schwammstadt und gibt Tipps für Hausbesitzer

Angesichts zunehmender Extremwetterereignisse arbeitet die Stadt Neumünster an einem Klimaanpassungskonzept. Eigentümer erhalten praktische Ratschläge, wie sie ihre Immobilien vor Starkregen schützen können.

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Die Stadt Neumünster reagiert auf die zunehmenden Folgen des Klimawandels und plant den Umbau zu einer Schwammstadt, um sich besser gegen Hochwasser zu schützen. Da extreme Wetterereignisse wie Starkregen auch für private Hausbesitzer existenzbedrohende Schäden verursachen können, rücken präventive Schutzmaßnahmen für das Eigenheim in den Fokus. Ein neuer Maßnahmenkatalog der Stadt sowie praktische Ratschläge von Experten zeigen auf, wie der Schutz des privaten Eigentums gelingen kann.
Die erste amtliche Hitzewarnung des Jahres Ende Juni, mehrere Tage mit Temperaturen deutlich über 30 Grad und zunehmende Starkregenereignisse zeigen, dass der Klimawandel die Menschen direkt vor Ort betrifft. Neumünster ist zwar nicht das Ahrtal, aber Schäden durch Elementargewalten wie Starkregen oder Rückstau aus der Kanalisation ins Haus können auch hier Eigentümer hart treffen, bis hin zum Ruin, wie die shz berichtet. Die Stadt Neumünster arbeitet daher an einem Konzept zur Klimaanpassung nach dem Schwammstadt-Prinzip, um mehr Möglichkeiten zur Wasserspeicherung im Stadtgebiet zu schaffen. Der entsprechende Maßnahmenkatalog umfasst 15 Punkte, die von der Gestaltung öffentlicher Grünflächen als „Klimaoasen“ bis hin zu Informationsangeboten für die Bevölkerung reichen. So bietet die Stadt auf ihrer Internetseite eine Postkarte zum Herunterladen an, die über die wichtigsten Punkte zum Starkregenschutz informiert.

Klimaanpassung und der Schutz des Eigenheims

Auch der Verband Wohneigentum, ehemals Siedlerbund, hat einen Informationsflyer mit dem Titel „Hochwasser & Starkregen. Wie schütze ich mein Haus?“ herausgegeben. Vorsitzender des Verbands Wohneigentum in Neumünster Jens Hochmuth hat die wichtigsten Tipps für Hausbesitzer parat. Ein zentraler Ratschlag des Experten betrifft die Überprüfung des bestehenden Versicherungsschutzes. „Die normale verbundene Gebäudeversicherung übernimmt nur Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Löschwasser. Für Starkregenereignisse und Schäden hieraus bedarf es einer ergänzenden Elementarschadenversicherung“, sagt Hochmuth.

Praktische Maßnahmen am Gebäude

Viele Schäden entstehen, wenn Wasser über Kelleröffnungen, Türen oder die Kanalisation in das Gebäude eindringt. Um dies zu verhindern, sollten Dachrinnen und Fallrohre regelmäßig gereinigt werden. Zudem gilt es, Keller abzudichten, indem die Abdichtung von Wänden und Böden geprüft wird, auf wasserdichte Kellerfenster geachtet wird, Luftschächte erhöht sowie abgedeckt und Türschwellen angepasst werden. Gegen den Rückstau aus einer überlasteten Kanalisation, durch den Wasser über Abflüsse oder Toiletten ins Haus gedrückt werden kann, schützt eine Rückstauklappe. Auch die Haustechnik im Keller sollte geschützt werden, indem Heizungen, Stromverteiler und Steckdosen erhöht installiert werden. Hochmuth betont: „Empfindliche Technik nicht im Keller lagern.“

Gartengestaltung und Verhalten im Ernstfall

Zu den wichtigsten Tipps gehört es zudem, Wasser durch ein Gefälle vom Haus weg in Richtung von Grünflächen abzuleiten. Versiegelte Flächen auf dem Grundstück sollten reduziert werden, beispielsweise durch den Einsatz von Rasengittersteinen oder anderen wasserdurchlässigen Belägen, damit Regenwasser versickern kann. Ein gesunder Gartenboden ist in der Lage, große Mengen Wasser aufzunehmen. Sollte es dennoch zu einer Überflutung kommen, steht die Sicherheit an erster Stelle: Strom und Gas müssen abgestellt und überflutete Bereiche dürfen nicht betreten werden. Ist die Hauptsicherung nicht erreichbar, ist der Energieversorger, die Stadtwerke, zu informieren. Bei ausgelaufenem Heizöl oder anderen Gefahrstoffen muss die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmiert werden. Zudem sollten Kinder, ältere Menschen und Haustiere in Sicherheit gebracht und nach Möglichkeit Nachbarn geholfen werden. Den Anweisungen der Behörden über das Radio ist Folge zu leisten. Entstandene Schäden müssen dokumentiert und umgehend mit Belegen der Versicherung gemeldet werden.

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