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Wahlkreisreform: Neun von elf Wahlkreisen in Schleswig-Holstein vor Neuzuschnitt

Die Wahlkreiskommission des Bundestags schlägt weitreichende Änderungen für die Bundestagswahl 2029 vor. In Schleswig-Holstein sind fast alle Wahlkreise von den geplanten Grenzverschiebungen betroffen.

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Grenzen verschieben? Solange mein Deich steht, ist mir das völlig schnuppe. — Rocky, Chefkolumnist
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Für die Bundestagswahl 2029 steht in Schleswig-Holstein eine umfassende Reform der Wahlkreisgrenzen bevor. Laut dem aktuellen Bericht der Wahlkreiskommission des Bundestags sollen neun der elf Wahlkreise im Land neu zugeschnitten werden. Grund dafür sind veränderte Bevölkerungszahlen und neue gesetzliche Vorgaben für Abweichungen vom Bundesdurchschnitt.
Der Deutsche Bundestag soll für die nächste Wahl im Jahr 2029 bis zu 180 seiner 299 Wahlkreise neu zuschneiden, wie die shz berichtet. Davon betroffen sind auch neun der elf schleswig-holsteinischen Wahlkreise. Der Grund für diese Anpassungen liegt in der Bevölkerungsentwicklung. Wenn die Einwohnerzahl eines Wahlkreises zu stark vom Durchschnitt abweicht, muss eine neue Abgrenzung vorgenommen werden. Bisher war eine solche Neueinteilung zwingend erforderlich, wenn die deutsche Bevölkerung eines Wahlkreises um mehr als 25 Prozent über oder unter dem Bundesdurchschnitt lag. Nach einer Reform der Ampelkoalition ist dies nun bereits bei einer Abweichung von 15 Prozent der Fall. Aus diesem Grund müssen alle drei Wahlkreise im Hamburger Randgebiet verkleinert werden.
Zudem sollen Wahlkreise bereits dann neu zugeschnitten werden, wenn die Bevölkerungsabweichung lediglich 10 Prozent beträgt. Daher schlägt die Wahlkreiskommission bei sechs weiteren Wahlkreisen in Schleswig-Holstein Änderungen vor. Unverändert bleiben ausschließlich die Wahlkreise Kiel und Rendsburg-Eckernförde.

Konkrete Änderungen in den Kreisen

Die Empfehlungen der Kommission führen dazu, dass der Kreis Pinneberg künftig nicht mehr komplett einen eigenen Wahlkreis bildet. Stattdessen wird er, wie fast alle anderen Kreise auch, aufgeteilt. Die Stadt Barmstedt sowie die Ämter Rantzau und Hörnerkirchen sollen dem Wahlkreis Steinburg–Dithmarschen-Süd zugeordnet werden.
In Stormarn soll die Kreisstadt Bad Oldesloe zusammen mit dem Amt Bad Oldesloe-Land den Wahlkreis wechseln. Sie gehören künftig nicht mehr zu Segeberg–Stormarn-Mitte, sondern zu Ostholstein–Stormarn-Nord. Auch Ahrensburg wechselt den Wahlkreis von Lauenburg–Stormarn-Süd nach Segeberg.
Der Wahlkreis Lübeck wird deutlich vergrößert, da er aus dem benachbarten Kreis Herzogtum Lauenburg die Kreisstadt Ratzeburg sowie weitere Gemeinden von Sandesneben bis Seedorf hinzubekommt. Der Wahlkreis Plön–Neumünster wächst ebenfalls: Aus dem Kreis Segeberg sollen Wahlstedt sowie die Ämter Bornhöved und Trave-Land eingegliedert werden. Im Norden des Bundeslandes wird das Amt Kropp-Stapelholm aus dem Wahlkreis Flensburg–Schleswig herausgelöst und gehört künftig zu Nordfriesland–Dithmarschen-Nord.

Entscheidung liegt beim Bundestag

Ob diese Empfehlungen der Wahlkreiskommission tatsächlich umgesetzt werden, entscheidet letztlich der Bundestag. Das Parlament kann auch eine andere Variante für den erforderlichen Neuzuschnitt beschließen. Zudem sieht der Koalitionsvertrag von Union und SPD vor, das Wahlrecht erneut zu ändern. Dabei steht auch eine Reduzierung der Wahlkreise im Raum, was eine komplett neue Planung des Zuschnitts in ganz Deutschland erforderlich machen würde.

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