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Beschädigung von Unterseekabeln: Gericht in Helsinki erklärt sich für zuständig

Das Berufungsgericht in Helsinki hat entschieden, dass Finnland die Gerichtsbarkeit über den Tanker „Eagle S“ besitzt. Damit könnten Schadenersatzforderungen von rund 105 Millionen Euro wieder aufleben.

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Wer den Anker 90 Kilometer nachschleift, braucht sich über die Rechnung nicht wundern. — Rocky, Chefkolumnist
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Das Berufungsgericht in Helsinki hat am 8. September entschieden, dass Finnland die Gerichtsbarkeit über den unter der Flagge der Cookinseln fahrenden Schattenflotten-Tanker „Eagle S“ besitzt. Damit hob das Gericht eine Abweisung vom Oktober 2025 auf. Durch das Urteil könnten zivilrechtliche Forderungen in Höhe von etwa 105 Millionen Euro wieder aufleben.
Am 25. Dezember 2024 schleifte das Schiff seinen Anker über eine Strecke von mindestens 90 Kilometern durch den Finnischen Meerbusen. Dabei wurden ein Untersee-Stromkabel sowie vier Telekommunikationskabel zwischen Finnland und Estland durchtrennt, wie Maritime Executive berichtet.<2>Mögliche zivilrechtliche AnsprücheDer Kapitän und zwei Decksoffiziere haben Finnland verlassen und werden voraussichtlich nicht strafrechtlich verfolgt. Das Urteil öffnet jedoch den Weg für die Wiederaufnahme von Schadensersatzforderungen.

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