Meldung ✓

Neue EU-Regeln verpflichten Händler und Hersteller zu Reparaturen

Ab Ende Juli greift das neue Recht auf Reparatur. Verbraucher erhalten mehr Rechte bei defekten Elektrogeräten, während auf die Wirtschaft neue Pflichten und Herausforderungen zukommen.

KI-generierter Inhalt · wie wir arbeiten →

Klingt vernünftig. Wat heil ist, muss man ja auch nich neu koopen. — Rocky, Chefkolumnist
Illustration zu: Neue EU-Regeln verpflichten Händler und Hersteller zu Reparaturen
Illustration: KI-generiert
Mit einer neuen Verordnung zur Stärkung des Rechts auf Reparatur kommen ab dem 31. Juli neue Pflichten auf Händler und Hersteller von Elektrogeräten zu. Verbraucher müssen künftig bei Defekten innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit aktiv auf die Möglichkeit einer Reparatur hingewiesen werden. Die Regelung soll schrittweise ausgeweitet werden und zielt darauf ab, Ressourcen zu schonen und Abfall zu vermeiden.
Ab dem 31. Juli müssen Verbraucher bei der Rückgabe eines defekten Geräts innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungszeit darauf hingewiesen werden, dass sie alternativ zu einem Geräteaustausch ein defektes Elektrogerät auch reparieren lassen können, sofern die Kosten für die Reparatur nicht die Kosten für einen Austausch übersteigen, wie die Tagesschau berichtet. Bei Geräten, die innerhalb der Gewährleistungszeit instand gesetzt werden, verlängert sich diese um ein Jahr. Neu ist zudem, dass Verkäufer ein Reparaturangebot durch den Hersteller auch nach Ablauf der Gewährleistung anbieten müssen. Hersteller müssen Ersatzteile, Werkzeuge oder die nötigen Anleitungen für eine Reparatur zur Verfügung stellen. Darüber hinaus dürfen weder bauliche noch rechtliche Beschränkungen die Reparaturarbeiten behindern, ebenso wie die in den Geräten verwendete Software.

Regelungen für verschiedene Geräteklassen

Die Regelung gilt derzeit vor allem für größere Haushaltsgeräte wie Geschirrspüler und Trockner, Kühlgeräte oder kabelgebundene Staubsauger, ebenso für E-Bikes und E-Scooter. Auch Geräte mit elektronischen Displays wie Fernseher, Tablets oder Smartphones fallen unter das neue Recht, Laptops hingegen noch nicht. Kleinere Haushaltsgeräte wie Kaffeeautomaten, Bügeleisen oder Digitalkameras sind derzeit ebenfalls nicht durch die neue Regelung abgedeckt. Allerdings soll die Richtlinie nach und nach um weitere Produkte ergänzt werden. Verbraucher sollen das Recht auf Reparatur viele Jahre lang geltend machen können, auch wenn die betroffenen Geräte nicht mehr hergestellt werden. So müssen beispielsweise Ersatzteile bei Waschmaschinen noch zehn Jahre nach Einstellung der Produktion erhältlich sein, bei Smartphones sieben Jahre. In einem zweiten Schritt, der im Februar 2027 umgesetzt werden soll, werden Hersteller von batteriebetriebenen Geräten dazu verpflichtet, ausschließlich austauschbare Akkus in ihren Geräten zu verbauen.

Reaktionen von Befürwortern und der Wirtschaft

Unterstützer einer nachhaltigeren Wirtschaft begrüßen die neue Gesetzgebung. Darunter auch Sachbuchautor und ehemaliger Direktor des Deutschen Museums Wolfgang Heckl: "Denken wir nur an den Elektroschrott, wo die Kinder in Afrika die Müllhalden unter prekären Bedingungen durchsuchen müssen." Auch vergrößere man die Abhängigkeit von chinesischen Rohstoffen, "wenn wir die Elektrogeräte einfach wegwerfen, anstatt sie zu reparieren", so Wolfgang Heckl. Tatsächlich werden nach EU-Angaben durch das vorzeitige Entsorgen von Konsumgütern in Europa jährlich 30 Millionen Tonnen Ressourcen unnötig verbraucht und 35 Millionen Tonnen Abfall verursacht. Zudem entstehen Verbrauchern pro Jahr Verluste in Höhe von etwa zwölf Milliarden Euro durch unnötige Neuanschaffungen. Der Deutschen Industrie- und Handelskammer gehen diese Maßnahmen hingegen zu weit. Zwar begrüße man grundsätzlich Nachhaltigkeit bei der Produktion, allerdings käme mit der neuen Gesetzgebung auch ein für Hersteller und Händler kaum zu bewältigender Mehraufwand zu. Auch fürchte man beispielsweise eine Wettbewerbsverzerrung durch den Direktimport von Waren etwa aus China. Während deutsche Importeure das Recht auf Reparatur auch für Geräte wie Smartphones gewähren müssen, die nicht in der EU produziert werden, können über den Direktimport auch minderwertige, schwer oder gar nicht zu reparierende Geräte zu deutlich geringeren Preisen auf den deutschen Markt gelangen. "Es wird Wettbewerbsnachteile mit sich bringen, sofern wir uns in Deutschland und Europa an das geltende Recht halten, und andere aus Drittländern dieses Recht nicht einhalten", erklärt Dirk Binding von der DIHK. Neben Abfallvermeidung und dem Einsparen von Rohstoffen hofft die EU auch auf einen Aufschwung bei kleineren Reparaturwerkstätten und anderen Anbietern. Laut der Verordnung müssen Reparaturen nicht zwingend durch den Hersteller erfolgen. Produzenten sind sogar verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auch Ersatzteile anderer Hersteller oder sogar selbstgebaute Teile für die Reparatur verwendet werden können.

← alle Meldungen aus Iip Lun

Weitere Meldungen aus Iip Lun

Iip Lun ✓

Sorge vor Überproduktion auf dem Halbleitermarkt

Während die Nachfrage nach Halbleitern für Künstliche Intelligenz hoch ist, droht durch den Ausbau von Fabriken und das Aufholen Chinas eine weltweite Chipschwemme.

31.07., 10:36 Uhr
Iip Lun ✓

Illegaler Sandabbau bedroht Umwelt und Existenz auf Kap Verde

Auf der kapverdischen Insel Santiago führt die illegale Sandgewinnung für die Bauwirtschaft zu schweren Umweltschäden. Viele Frauen sehen in der harten Arbeit dennoch die einzige Möglichkeit, ihre Familien vor dem Verhungern zu bewahren.

31.07., 11:06 Uhr