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Brüsseler Effekt: EU-KI-Gesetz setzt weltweite Standards für Unternehmen

Obwohl das Gesetz über Künstliche Intelligenz der EU erst schrittweise in Kraft tritt, richten sich bereits zahlreiche internationale Unternehmen danach. Fast die Hälfte der Firmen, die sich auf das Gesetz beziehen, hat ihren Hauptsitz außerhalb der Europäischen Union.

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Wenn Brüssel hustet, ziehen sie sich in Washington eben auch 'ne Jacke an. — Rocky, Chefkolumnist
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Das neue Gesetz der Europäischen Union über Künstliche Intelligenz (KI) entwickelt sich bereits vor seinem vollständigen Inkrafttreten zu einem globalen Standard. Fast die Hälfte der Unternehmen, die das Regelwerk in ihren Governance-Berichten erwähnen, hat ihren Hauptsitz außerhalb der EU. Dies zeigt eine Auswertung von mehr als 100.000 Datenpunkten globaler Unternehmen.

Die von der Thomson-Reuters-Stiftung auf Basis der Initiative AI Company Data (AICDI) veröffentlichte Auswertung stützt sich auf Daten von 2.973 Unternehmen weltweit. Demnach haben 47 Prozent der Unternehmen, die das Gesetz in ihren Angaben nennen, ihren Hauptsitz außerhalb der EU. Der Bericht wertet dies als Beleg für einen „Brussels Effect“ in der KI-Regulierung – so nennen Fachleute die Tendenz, dass EU-Regeln zum weltweiten Maßstab werden, wie Euronews berichtet. Bei der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) war diese Entwicklung bereits deutlich zu beobachten. Demnach ist der Effekt „noch nicht flächendeckend, aber er ist sichtbar, deutlich und konzentriert dort, wo der Marktdruck zur Angleichung am stärksten ist“.

Stufenweise Einführung und globale Reichweite

Das KI-Gesetz gilt seit 2024, doch seine Pflichten greifen schrittweise. Verbote besonders riskanter KI-Anwendungen und Transparenzvorgaben für allgemein einsetzbare KI-Modelle galten bereits ab Dezember 2025. Erst im August 2026 werden die Regeln für Hochrisikosysteme, etwa in der Personalgewinnung, Kreditvergabe und im Gesundheitswesen, vollständig verbindlich. Das Gesetz gilt für jede Organisation, deren KI-Systeme in der EU eingesetzt werden oder deren Ergebnisse Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen im Binnenmarkt haben. Bei schweren Verstößen drohen Strafen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Trotz dieser Entwicklung verfügt über alle Branchen hinweg nur eine Minderheit von 13 Prozent der Unternehmen überhaupt über einen formalen Rahmen für KI-Governance. Von diesen Unternehmen verweist mit 53 Prozent etwas mehr als die Hälfte ausdrücklich auf das EU-KI-Gesetz.

Technologiebranche und USA als Vorreiter

Die Auseinandersetzung mit dem Gesetz hängt stark von Branche und Region ab. IT-Unternehmen stellen fast 40 Prozent aller Nicht-EU-Firmen, die das Gesetz zitieren, gefolgt von Kommunikations- und Finanzdienstleistern mit zusammen 29 Prozent. Regional liegt Nordamerika mit knapp 40 Prozent an der Spitze, gefolgt von asiatischen Firmen mit etwa 28 Prozent und europäischen Ländern außerhalb der EU mit rund 24 Prozent. In den USA, wo es kein umfassendes bundesweites KI-Gesetz gibt, stellen US-Unternehmen dennoch 35 Prozent aller Nicht-EU-Firmen, die das EU-Gesetz erwähnen. Große US-Technologiekonzerne wie Microsoft, Google, OpenAI und xAI haben sich laut Bericht freiwillig an Teile des EU-Verhaltenskodex für KI angelehnt, um sich den dauerhaft freien Zugang zum europäischen Markt zu sichern.

Gute Ansätze, aber erhebliche Kontrolllücken

Unternehmen, die das Gesetz erwähnen, erfüllen grundlegende Anforderungen wie eine klare KI-Strategie meist ordentlich. Nicht-EU-Firmen schneiden dabei in einigen Punkten sogar besser ab als EU-Unternehmen, während EU-Firmen bei der Weiterbildung mit 49,4 Prozent gegenüber 40,6 Prozent im Ausland vorn liegen. Allerdings verpflichten weltweit nur 12,4 Prozent der Unternehmen eine Person dazu, einzelne KI-Entscheidungen zu überprüfen. Zudem untersucht weniger als jedes vierte Unternehmen systematisch, ob seine KI die Rechte von Beschäftigten verletzen könnte. Diese Lücke gewinnt an Bedeutung, da ab August 2026 für Hochrisiko-KI entsprechende Prüfungen vor dem Start verpflichtend vorgeschrieben sind.

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