Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz warnt vor massiven Risiken für die Bürgerrechte durch die geplante Reform der Geheimdienste. Sie sieht in den Regierungsplänen inakzeptable Einschränkungen der Grundrechte.
Datenschutz? Bi uns im Norden schnackt man einfach leise genug.
— Rocky, Chefkolumnist
Illustration: KI-generiert
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz sieht in der geplanten Geheimdienstreform der Bundesregierung eine erhebliche Gefahr für die Bürgerrechte. Nach ihrer Einschätzung drohen durch die neuen Befugnisse für die Nachrichtendienste inakzeptable Einschränkungen der Grundrechte. Die Reform könnte zudem zu einer verfassungswidrigen Speicherung von Daten führen. In einem Gespräch mit der „Süddeutschen Zeitung“ (Dienstagsausgabe) äußerte Bundesbeauftragte für den Datenschutz Louisa Specht-Riemenschneider deutliche Bedenken gegen die Pläne. „Aus meiner Sicht gibt es inakzeptable Einschränkungen der Grundrechte“, sagte sie. Nachrichtendienste sollten nach ihrer Auffassung „nicht handeln und eingreifen dürfen wie eine Polizei“. Mit Blick auf die rechtliche Zulässigkeit fügte sie hinzu: „Es spricht viel dafür, dass das Bundesverfassungsgericht feststellen wird: Das geht zu weit.“ Wie Business-Politik berichtet, sieht die Reform unter anderem vor, dass der Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst (BND) künftig auf öffentliche sowie private Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum zugreifen dürfen.
Kritik an Videoüberwachung und Datennutzung
Ein wesentlicher Kritikpunkt betrifft die Verwendung von Bildaufnahmen. Selbst wenn mit Kameras oder Drohnen Aufnahmen gemacht würden, die über das rechtlich Zulässige hinausgingen, sollen diese Daten laut der Bundesbeauftragten künftig verwendet werden dürfen. „Der Staat duldet den Rechtsbruch“, kritisierte Specht-Riemenschneider diese Regelung. Zudem bemängelte sie, dass der BND personenbezogene Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen künftig nicht mehr löschen müsste. „Ich halte diese unbefristete Speicherung für verfassungswidrig“, betonte sie.
Einschränkungen bei Beschwerdemöglichkeiten
Ein weiterer Streitpunkt ist die geplante neue Beschwerde-Instanz, der Unabhängige Kontrollrat. Dieser soll die Aufgabe erst ab Anfang 2029 übernehmen. Da die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) diese Zuständigkeit bereits zum Jahreswechsel verlieren soll, wird den Bürgerinnen und Bürgern nach Angaben von Specht-Riemenschneider „für zwei Jahre die Möglichkeit versperrt, sich mit einer Beschwerde zu wehren“. Specht-Riemenschneider selbst wird ihr Amt im September aus gesundheitlichen Gründen aufgeben. Als neuen Bundesbeauftragten für Datenschutz wählte der Bundestag im Juni den Freiburger Rechtswissenschaftler Moritz Hennemann.
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