Steuererklärungen: Viele Rentner müssen mit Nachzahlungen rechnen
Eine Auswertung zeigt, dass rund 41 Prozent der Rentner nach ihrer Steuererklärung Geld an das Finanzamt nachzahlen müssen. Grund dafür sind häufig zusätzliche Einkünfte neben der gesetzlichen Rente.
Erst die Rente, dann die Steuer. Da vergeht einem glatt der Appetit auf Fischbrötchen.
— Rocky, Chefkolumnist
Illustration: KI-generiert
Eine Auswertung des Steuererklärungsanbieters smartsteuer zeigt, dass rund 41 Prozent der ausgewerteten Rentner in Deutschland nach ihrer Steuererklärung Steuern nachzahlen müssen. Im Durchschnitt betrug die Nachzahlung 1326 Euro, während rund 45 Prozent der Rentner eine Erstattung erhielten. Neben der gesetzlichen Rente verfügen viele Betroffene über weitere Einkünfte, was die Steuerpflicht beeinflusst. Die Auswertung, die den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Sonntagsausgaben) vorlag, basiert auf einer mittleren fünfstelligen Zahl von Steuerbescheiden aus dem Jahr 2025. Während ein erheblicher Teil der Rentner nachzahlen musste, lag die Nachzahlung in der Hälfte aller Fälle bei höchstens 499 Euro. Demgegenüber erhielten rund 45 Prozent der Rentner eine Steuererstattung, die im Durchschnitt bei 1383 Euro lag. Bei der Hälfte dieser Erstattungen betrug die Summe maximal 779 Euro. Bei rund 14 Prozent der Betroffenen ergab sich weder eine Nachzahlung noch eine Erstattung.
Zusätzliche Einkünfte erhöhen das Risiko von Nachzahlungen
Aus den Daten geht hervor, dass 48,5 Prozent der Rentner neben der gesetzlichen Rente über weitere Einkünfte verfügten. Am häufigsten handelte es sich dabei um ein Arbeitsverhältnis mit knapp 38 Prozent, gefolgt von Mieteinnahmen mit gut zehn Prozent sowie Einkünften aus Gewerbe oder Selbstständigkeit mit jeweils rund vier Prozent. Steueranwalt und smartsteuer-Geschäftsführer Stefan Heine erklärte den Funke-Zeitungen: "Auf die gesetzliche Rente führt niemand vorab Steuern ab, anders als beim Arbeitslohn, wo die Lohnsteuer direkt vom Gehalt einbehalten wird." Die volle Steuerlast werde daher erst mit dem Bescheid fällig. Wer neben der gesetzlichen Rente etwa eine Betriebsrente, Mieteinnahmen oder einen Nebenjob habe, müsse deshalb häufig mit einer Nachzahlung rechnen.
Steigende Zahl steuerpflichtiger Rentner
Nach Angaben von smartsteuer steigt die Zahl der steuerpflichtigen Rentner weiter. "Jede Rentenerhöhung hebt den steuerpflichtigen Teil der Rente an, der einmal festgelegte Freibetrag bleibt aber gleich", sagte Heine. "So überschreiten immer mehr Rentner den Grundfreibetrag und werden überhaupt erst steuerpflichtig." Bei höheren Nachzahlungen setzten die Finanzämter anschließend häufig Steuervorauszahlungen fest.
Forderungen nach Reformen bei der Rentenbesteuerung
Der Bund der Steuerzahler fordert angesichts dieser Entwicklung Änderungen bei der nachgelagerten Rentenbesteuerung. "Die Steuerpflicht darf nicht allein deshalb entstehen, weil die Inflation durch Rentenerhöhungen ausgeglichen wird", erklärte der Verband den Funkte-Zeitungen. Rentenerhöhungen dürften nicht vollständig steuerpflichtig werden. Stattdessen müsse der prozentuale Rentenfreibetrag auch auf spätere Rentenanpassungen angewendet werden, damit Rentner nicht allein wegen des Inflationsausgleichs steuerpflichtig würden.
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