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Landkreistag fordert strengere EU-Vorgaben bei Sozialleistungen

Der Deutsche Landkreistag fordert eine Reform des europäischen Arbeitnehmerbegriffs. Geringfügige Beschäftigungen sollen demnach nicht mehr automatisch zu aufstockenden deutschen Sozialleistungen berechtigen.

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Der Deutsche Landkreistag fordert eine Verschärfung des europäischen Arbeitnehmerbegriffs, um finanzielle Anreize für eine Zuwanderung in die deutschen Sozialsysteme einzudämmen. Hintergrund ist ein von der Bundesregierung angekündigter Aktionsplan gegen den Missbrauch von Sozialleistungen. Der kommunale Spitzenverband dringt darauf, den Erhalt von unterstützenden Leistungen an eine substanzielle Erwerbstätigkeit zu binden.
In der Diskussion um die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung fordert Präsident des Deutschen Landkreistags Achim Brötel eine Anpassung der europäischen Rahmenbedingungen. "Arbeitnehmerfreizügigkeit ist ein hohes Gut. Sie darf aber nicht dazu führen, dass schon ein bloßer Minijob zum Türöffner in den deutschen Sozialstaat wird", sagte Brötel der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Kritik an Regelungen für geringfügige Beschäftigung

Es könne aus Sicht des Landkreistagspräsidenten nicht richtig sein, dass bereits eine sehr geringfügige Beschäftigung den Zugang zu aufstockenden Leistungen in Deutschland eröffne. Brötel plädiert daher für eine Anpassung der Kriterien auf europäischer Ebene. "Der Zugang zu existenzsichernden Sozialleistungen muss an eine tragfähige und nicht nur untergeordnete Erwerbstätigkeit geknüpft werden", sagte Brötel. Dafür brauche es bessere europäische Regeln.

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