Meldung ✓

Bundesverfassungsgericht: Pauschaler Widerruf von Aufnahmezusagen für Afghanen ist rechtswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Bundesregierung Aufnahmezusagen für gefährdete Afghanen nicht pauschal zurücknehmen darf. Künftig ist für jeden Betroffenen eine Einzelfallprüfung zwingend erforderlich.

KI-generierter Inhalt · wie wir arbeiten →

Illustration zu: Bundesverfassungsgericht: Pauschaler Widerruf von Aufnahmezusagen für Afghanen ist rechtswidrig
Illustration: KI-generiert
Das Bundesverfassungsgericht hat die pauschale Rücknahme von Aufnahmezusagen für gefährdete Menschen aus Afghanistan durch die Bundesregierung für rechtswidrig erklärt. Zwar besteht laut dem Urteil kein unmittelbarer Anspruch auf ein Visum, die Behörden müssen jedoch jeden Fall einzeln prüfen. Betroffen von der Entscheidung sind rund 400 Schutzsuchende, die sich derzeit unter schwierigen Bedingungen in Pakistan aufhalten.
Nach dem Abzug des internationalen Militärs im Jahr 2021 und der Machtübernahme der Taliban blieben viele gefährdete Afghaninnen und Afghanen zurück. Darunter befanden sich ehemalige Ortskräfte der Bundeswehr oder des Entwicklungshilfeministeriums sowie Personen, die sich für Demokratie, Frauenrechte und Rechtsstaatlichkeit engagierten. Deutschland richtete daraufhin Aufnahmeprogramme ein, über die mehr als 36.000 Menschen aufgenommen wurden. Die Regierung von Friedrich Merz setzte diese Programme jedoch im Mai 2025 aus und widerrief im Dezember 2025 pauschal viele Aufnahmezusagen. Aktuell hoffen noch rund 400 betroffene Personen in Pakistan auf eine Einreise, wie die Tagesschau berichtet.

Verfassungsbeschwerde einer Frauenrechtlerin erfolgreich

Unter den Wartenden befindet sich eine afghanische Frauenrechtsaktivistin und Mutter zweier minderjähriger Söhne. Nach erfolglosen Klagen vor deutschen Verwaltungsgerichten legte sie, unterstützt durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. und die Initiative Luftbrücke Kabul, Verfassungsbeschwerde ein. GFF-Vertreterin Mareile Dedekind erklärt dazu: "Deutschland hat den Schutzsuchenden bereits vor Jahren eine Aufnahme zugesagt". Deutschland habe die Betroffenen zur Ausreise nach Pakistan oder Iran veranlasst, sie versorgt und durch immer neue Termine hingehalten. "Und deswegen durften die Schutzsuchenden auch darauf vertrauen, dass sie einreisen dürfen", so Dedekind.

Karlsruhe fordert Einzelfallprüfungen

Das Bundesverfassungsgericht folgte dieser Argumentation zwar nicht vollständig, gab der Klägerin in Teilen aber recht. Die pauschale Rücknahme der Zusagen war demnach rechtswidrig. Zwar darf die Bundesregierung freiwillige Aufnahmeerklärungen widerrufen, dies darf jedoch nicht pauschal geschehen. Es bedarf stets einer Einzelfallentscheidung, die die individuellen Belange berücksichtigt. Einen direkten Anspruch auf ein Visum lehnte das Gericht jedoch ab. "Die Schutzsuchenden haben mit der heutigen Entscheidung nicht erreicht, dass sie unmittelbar nach Deutschland einreisen können", erklärt Dedekind.Karlsruhe wies Ansprüche aus einer deutschen Schutzpflicht, dem Vertrauensschutz oder der Gleichbehandlung zurück. Die deutsche Außenpolitik besitze einen weiten Spielraum. Dieser werde jedoch durch das Verbot objektiver Willkür begrenzt; der Staat dürfe die Schicksale der Betroffenen nicht aus dem Blick verlieren.

Reaktionen und Folgen für das Verfahren

Die GFF bezeichnet die Pflicht zur Einzelfallprüfung als "letzte Chance" der Schutzsuchenden und kritisiert: Falls der Staat diese Chance gewähre, dann "kann das gerichtlich nicht überprüft werden. Das heißt, der Rechtsschutz ist extrem eingeschränkt". Das Bundesinnenministerium begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Es sehe sich in seinem Vorgehen insgesamt durch das Gericht bestätigt und betont, dass "das Bundesverfassungsgericht einen weiten politischen Entscheidungsspielraum hinsichtlich der Aufhebung von Aufnahmen aus politischen Gründen" einräume. Im Übrigen werde man nun das weitere Verfahren abwarten.Für die klagende Familie bedeutet die Entscheidung, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erneut über ihren Fall entscheiden muss und dabei darauf achten muss, dass eine pauschale Rücknahme der Aufnahmeerklärung nicht zulässig ist. Karlsruhe stellt dazu auch klar: Solange das Verfahren läuft, muss Deutschland die Familie, die sich in Pakistan aufhält, unterstützen und sich gegenüber der pakistanischen Regierung dafür einsetzen, dass sie nicht nach Afghanistan abgeschoben wird, wie das in mehr als 200 anderen Fällen bereits geschehen ist (Aktenzeichen: 2 BvR 319/26).

← alle Meldungen aus Iip Lun

Weitere Meldungen aus Iip Lun

Iip Lun ✓

Sorge vor Überproduktion auf dem Halbleitermarkt

Während die Nachfrage nach Halbleitern für Künstliche Intelligenz hoch ist, droht durch den Ausbau von Fabriken und das Aufholen Chinas eine weltweite Chipschwemme.

31.07., 10:36 Uhr
Iip Lun ✓

Illegaler Sandabbau bedroht Umwelt und Existenz auf Kap Verde

Auf der kapverdischen Insel Santiago führt die illegale Sandgewinnung für die Bauwirtschaft zu schweren Umweltschäden. Viele Frauen sehen in der harten Arbeit dennoch die einzige Möglichkeit, ihre Familien vor dem Verhungern zu bewahren.

31.07., 11:06 Uhr