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Bericht: Bundesinnenministerium plant drastische Einschränkungen des Informationsfreiheitsgesetzes

Einem Medienbericht zufolge plant das Bundesinnenministerium weitreichende Einschränkungen beim Zugang zu amtlichen Dokumenten. Unter anderem soll die Abschaffung des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit im Gespräch sein.

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Das Bundesinnenministerium plant offenbar weitreichende Einschränkungen des Informationsfreiheitsgesetzes. Einem internen Vermerk zufolge soll unter anderem das Amt des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit abgeschafft werden. Dies geht aus Recherchen des Senders MDR hervor, über die tagesschau.de berichtet.
Wie das Portal Business-Politik berichtet, sieht ein interner Vermerk aus dem Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) aus dem Februar weitreichende Änderungen vor. Durch die geplante Abschaffung des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit würde eine zentrale Kontrollinstanz für das seit 2006 geltende Gesetz wegfallen. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gewährt Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu amtlichen Informationen und Dokumenten und wird regelmäßig von Journalistinnen und Journalisten sowie Nichtregierungsorganisationen genutzt.

Union und SPD hatten sich Anfang Juli im Rahmen von "Bürokratieabbau" darauf verständigt, die Auskunftsrechte "künftig auf natürliche Personen fokussieren" zu wollen. Nichtregierungsorganisationen oder Medien wären damit außen vor, was auf heftige Kritik stieß. In dem damaligen Koalitionsbeschluss heißt es: "Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können." Letzteres zielt laut dem internen BMI-Dokument auf Medienschaffende sowie möglicherweise auch auf Abgeordnete ab, da diese sich auf das Presserecht oder auf das parlamentarische Fragerecht berufen könnten.

Erhebliche Folgen für den Informationszugang

Die Folgen einer solchen Änderung wären laut dem ARD-Bericht erheblich. Das Presserecht und das Fragerecht für Abgeordnete begründen zwar einen Anspruch auf die Beantwortung von Fragen, anders als das IFG jedoch keinen Anspruch auf Akteneinsicht oder die Herausgabe behördlicher Unterlagen. Der Zugang zu amtlichen Dokumenten und Unterlagen bliebe damit verwehrt.

Weitere Einschränkungen sehen demnach eine Identifikationspflicht für Fragestellende sowie eine Ausweitung von Bereichen vor, die nicht unter das IFG fallen. Ausgenommen werden sollten nicht nur der Bereich Forschung und Lehre, sondern auch laufende Gesetzgebungsverfahren. Auch sollten Behörden keine Dokumente mehr herausgeben dürfen, die in anderen Behörden entstanden sind. Dafür wären dann weitere, kostenpflichtige Anträge erforderlich.

Sicherheitsanforderungen und Kritik

Sprecherin des Bundesinnenministeriums wurde in dem ARD-Bericht zitiert, man wolle das IFG "mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung" reformieren. Dabei müssten jedoch auch Sicherheitsanforderungen berücksichtigt werden. So müsse die Regierung "auf eine wachsende hybride Bedrohungslage" reagieren und die Leistungsfähigkeit der Verwaltung im Blick behalten. Die Entwürfe für eine Reform des IFG würden in den nächsten Monaten erarbeitet, hieß es weiter.

SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler sagte dem MDR, die Vorschläge seien mit seiner Fraktion nicht abgestimmt. Die Abschaffung der Aufgabe des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit lehne man ebenso ab wie eine Einschränkung der parallelen Anwendbarkeit von Presserecht und parlamentarischem Fragerecht und IFG. "Wir werden einer Reform nicht zustimmen, die das bestehende Transparenzniveau des IFG zurückdreht", sagte Fiedler demnach weiter.

Deutscher Journalistenverband (DJV) äußerte sich "schockiert" über die Berichte zu dem Papier aus dem Innenressort. "Das ist eine Liste der Grausamkeiten", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster dazu in Berlin. Dies sei eine Aufstellung, "die niemals Realität werden" dürfe, denn "das wäre das faktische Ende der Informationsfreiheit".

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