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Machtwechsel in Ungarn: Präsident Sulyok unterzeichnet Verfassungsänderung zu seinem Rücktritt

Ungarns Staatspräsident Tamás Sulyok hat eine Verfassungsänderung unterzeichnet, die sein eigenes Mandat beendet. Trotz scharfer Kritik an dem Gesetz sah sich der Jurist aus rechtlichen Gründen zur Unterschrift gezwungen.

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Ungarns Staatspräsident Tamás Sulyok hat eine weitreichende Verfassungsänderung unterzeichnet, die das vorzeitige Ende seines eigenen Mandats besiegelt. Obwohl er das Gesetz scharf kritisierte und als Machtmissbrauch bezeichnete, sah er sich aus rechtlichen Gründen zur Unterschrift verpflichtet. Die Reform sieht neben dem Präsidentschaftswechsel auch umfassende Änderungen im Justizsystem und bei den Mandatslaufzeiten von Abgeordneten vor.
In einer auf Facebook veröffentlichten Rede nannte das Staatsoberhaupt die erzwungene Verfassungsänderung, die zu seinem Rücktritt führt, beispiellos und beschämend. Sulyok, der Kandidat der Fidesz-Partei von Viktor Orban war, kritisierte das Gesetz mit scharfen Worten. "Diese Änderung beendet mit einem einzigen Satz das Mandat des amtierenden Staatspräsidenten. Dieser Satz reiht sich ein in eine Serie erzwungener gordischer Lösungen, die als gravierende und beschämende historische Beispiele für Machtmissbrauch in Erinnerung bleiben werden“, sagte der 70-jährige Sulyok in dem Video, wie Euronews berichtet. Der Jurist bezeichnete das Gesetz als Manöver, das die Rechtsstaatlichkeit sowie die institutionelle Unabhängigkeit offen verletze und das Wahlrecht beispiellos einschränke. Da eine Verweigerung der Unterschrift jedoch rechtswidrig gewesen wäre, habe er die Änderung unterzeichnet.
Sulyok erklärte weiter: "Meine Unterschrift ist der letzte Ausdruck meiner Pflichten als Staatspräsident und meines uneingeschränkten Respekts vor dem Amt. Sie zeigt, dass ich Ungarns Grundgesetz ausnahmslos geachtet und nie verletzt habe. Zugleich bleibt sie als Beleg dafür, dass die Grundwerte einer freien Gesellschaft – Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Gewaltenteilung – aus Machtinteresse mit Füßen getreten wurden. Die alleinige Verantwortung für diese Entscheidung trägt die verfassungsändernde Mehrheit“.

Übergangsregelung im Präsidentenamt

Nach dem neuen Gesetz endet das Mandat des amtierenden Staatspräsidenten am Tag nach dem Inkrafttreten der Änderung. Von diesem Zeitpunkt an übernimmt Parlamentspräsidentin Ágnes Forsthoffer bis zur Wahl eines neuen Staatsoberhaupts das Amt der Interimspräsidentin. Danach wählt das Parlament einen Präsidenten, dessen Amtszeit bis zum Inkrafttreten der neuen Verfassung läuft, maximal jedoch fünf Jahre.
Die 17. Änderung des Grundgesetzes beendet nicht nur das Mandat von Sulyok, sondern führt auch eine zeitliche Begrenzung für Mandate von Abgeordneten auf zwölf Jahre beziehungsweise drei Wahlperioden ein. Zudem legt sie für Verfassungsrichter eine Altersgrenze von 70 Jahren fest, ermöglicht die Abberufung der Präsidenten des Obersten Gerichts Kúria und des Landesweiten Justizamts (OBH) auf Initiative von Richtern und schafft die Grundlage für eine Nationale Behörde zur Rückgewinnung und zum Schutz öffentlichen Vermögens.
In den Schluss- und Übergangsbestimmungen der Verfassung fixierten die Abgeordneten eine Passage, die die Absetzung des amtierenden Präsidenten ermöglicht. Ministerpräsident Péter Magyar hatte schon im Wahlkampf und seit dem Wahlsieg der Tisza-Partei mit einer Zweidrittelmehrheit im April den Präsidenten und andere Politiker in Machtpositionen mehrfach zum Rücktritt aufgefordert – mit der Begründung, sie hätten als Marionetten der Orbán-Regierung agiert.

Umfangreiche Reformen im Justizsystem

Die von Justizministerin Márta Görög unterzeichnete Verfassungsänderung führt eine Höchstdauer für Parlamentsmandate ein. Künftig kann nicht mehr gewählt werden, wer bereits mindestens zwölf Jahre Abgeordneter war oder nach drei Wahlen ins Parlament eingezogen ist. Die laufenden Mandate der derzeitigen Abgeordneten bleiben davon unberührt.
Das Gesetz verändert auch die Zusammensetzung des Verfassungsgerichts deutlich. Die Mitglieder des 15-köpfigen Gremiums werden künftig nicht mehr für zwölf, sondern für neun Jahre gewählt. Die Wahl erfolgt weiterhin mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament. Mit Vollendung des 70. Lebensjahres endet das Mandat der Richter. Diese Regel betrifft Verfassungsgerichtspräsident Péter Polt und drei weitere Richter. Künftig wählen nicht mehr die Abgeordneten, sondern die Mitglieder des Gerichts ihren Präsidenten, und zwar für drei Jahre. Die Änderung stellt zudem die umfassende Prüfkompetenz des Verfassungsgerichts wieder her, die durch eine Reform im Jahr 2013 stark eingeschränkt worden war.

Weitere Verfassungsänderungen und Beschlüsse

Auch die Regeln zur Wahl und Abberufung der Präsidenten der Kúria und des OBH ändern sich. Richter können künftig nach Maßgabe eines Grundlagengesetzes jeweils bis zu drei Kandidatinnen oder Kandidaten für die Spitzenposten benennen, aus denen der Staatspräsident dem Parlament eine Person vorschlägt. Die Amtszeit verkürzt sich von neun auf sechs Jahre.
Zudem wird eine Nationale Behörde für Vermögensrückgewinnung und -schutz eingerichtet, die als unabhängige öffentliche Anklagebehörde agiert. Die historische Bezeichnung „Vármegye“ für die Regionen wird wieder in „Megye“ zurückgeführt, wobei der alte Name vorerst weiter verwendet werden darf. Zum 1. Oktober wird zudem die Parlamentsgarde aufgelöst.
Das Parlament in Budapest hatte die Änderung am 13. Juli 2026 mit 139 Ja- und 6 Nein-Stimmen ohne Enthaltungen angenommen. Eingebracht hatte die Reformen im Namen der Regierung Ministerpräsident Magyar. Die Fraktionen von Fidesz und KDNP boykottierten die Sitzung.

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