Spanien: Regularisierung könnte Zahl legaler Aufenthalte auf drei Millionen steigern
Rund 1,2 Millionen Menschen haben in Spanien bereits Anträge auf Legalisierung gestellt. Durch den Familiennachzug könnte die Zahl der Begünstigten langfristig auf bis zu drei Millionen steigen.
Bei so viel spanischem Papierkram hilft im Süden wohl auch nur eine ausgiebige Siesta.
— Rocky, Chefkolumnist
Illustration: KI-generiert
In Spanien haben bereits rund 1,2 Millionen Menschen einen Antrag im Rahmen des außerordentlichen Regularisierungsverfahrens gestellt. Durch den zu erwartenden Familiennachzug könnte die Zahl der Personen mit legalem Aufenthaltsstatus langfristig auf bis zu drei Millionen anwachsen. Dies übertrifft die ursprünglichen Erwartungen der spanischen Regierung, die von etwa 500.000 Begünstigten ausging, deutlich. Für den Familiennachzug gelten nach geltendem Recht strenge Einkommensgrenzen. Wer Angehörige nachholen möchte, muss über ein ausreichendes und dauerhaftes Einkommen verfügen, um den Lebensunterhalt der Familie zu sichern. „Für eine Familie mit zwei Personen – die antragstellende Person und einen nachziehenden Angehörigen – ist ein monatliches Einkommen in Höhe von 150 Prozent des öffentlichen Einkommensindikators IPREM erforderlich“, erklärt das spanische Ministerium für Inklusion, Sozialversicherung und Migration auf seiner Website. „Für jedes weitere Familienmitglied erhöht sich dieser Betrag um 50 Prozent des IPREM.“ Wie Euronews berichtet, liegt die Zahl der Anträge damit deutlich über den ursprünglichen Erwartungen der Regierung.
Kritik an der Einbindung der Polizei
Polizeivertreter, auf die sich die spanische Zeitung El Mundo beruft, kritisieren die Abwicklung des Verfahrens, die vollständig dem Inklusionsministerium überlassen worden sei. Die Nationalpolizei sei im Wesentlichen nur noch für das Ausstellen der Ausweisdokumente nach der Prüfung zuständig. Das Innenministerium weist diese Darstellung zurück und betont, dass die staatlichen Sicherheitsbehörden einbezogen werden. „Wie im königlichen Dekret vorgesehen, wird ein Polizeibericht eingeholt“, erklärte das Ministerium, ohne jedoch nähere Angaben zum Umfang der Überprüfungen zu machen. Nach Einschätzung der Ausländerbehörde erschwert die geringere Einbindung der Polizei die Echtheitsprüfung von Dokumenten sowie die Kontrolle möglicher Vorstrafen.
Urteil des Obersten Gerichtshofs
Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs verleiht dieser Debatte zusätzliche Bedeutung. Demnach dürfen Antragsteller, die Angehörige spanischer Staatsbürger sind, nicht mehr allein wegen eines Eintrags im Strafregister ausgeschlossen werden. Der Verwaltungsgerichtssenat verpflichtet die Behörden zu einer Einzelfallprüfung, bei der ermittelt werden muss, ob die Person „eine reale, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefahr für ein wesentliches gesellschaftliches Interesse“ darstellt. Das Gericht stellte fest, dass das Regularisierungsprogramm der Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez gegen EU-Recht verstieß, da eine solche individuelle Prüfung nicht vorgesehen war und dadurch unionsrechtliche Ansprüche beeinträchtigt werden könnten.
Warnungen vor Betrug und Überlastung
Vertreter der Ausländerbehörde bezweifeln laut El Mundo, dass das Inklusionsministerium das hohe Antragsaufkommen bewältigen kann, und warnen vor einem erhöhten Betrugsrisiko beim Familiennachzug. Es bestehe die Sorge, dass Netzwerke gefälschte Dokumente nutzen, um nicht bestehende Verwandtschaftsverhältnisse nachzuweisen. „Es kann Fälle geben, in denen Menschen aus anderen Ländern Personen mit legalem Aufenthaltsstatus dafür bezahlen, sich als Angehörige – etwa als Eltern oder Kinder – auszugeben. Sie zahlen also faktisch für beglaubigte Dokumente“, warnen die Beamten. „Solche Fälle gibt es bereits. Die Betroffenen bringen sogar Zeugen mit. Bislang werden sie jedoch meist erkannt, weil die Zahl der Antragsteller noch überschaubar ist.“ Zudem warnte die Comisaría General de Extranjería y Fronteras in einem Bericht vor einem „Sogeffekt“ und einer Belastung der öffentlichen Dienste. In dem Bericht heißt es, dass „die Zahl der Ausländer und die sehr kurzen Fristen für die Regularisierung umgekehrt proportional zur Aufnahmekapazität des spanischen Staates sind“. Ende Juni verteidigte Ministerpräsident Pedro Sánchez das Verfahren als „historische“ Entscheidung, die auf Gerechtigkeit, der Anerkennung von Rechten und Integration beruhe. Seine Äußerungen fielen mit dem Ende der Frist für die Einreichung der Anträge zusammen.
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