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Strenge Auflagen wegen Trockenheit: München schränkt Wassernutzung drastisch ein

Wegen anhaltender Trockenheit und stark gestiegenen Verbrauchs gelten in München ab sofort strenge Wasserverbote. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

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Wasser sparen in München? Trinkt halt Bier, das schont die Brunnen. — Rocky, Chefkolumnist
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Die Stadt München hat wegen anhaltender Trockenheit und eines stark gestiegenen Verbrauchs weitreichende Wasserverbote per Allgemeinverfügung erlassen. Die Maßnahmen gelten ab sofort und betreffen unter anderem das Befüllen von privaten Pools sowie das Rasensprengen. Bei Verstößen gegen die neuen Auflagen drohen empfindliche Geldbußen von bis zu 50.000 Euro.
München reagiert damit auf die anhaltende Trockenheit, da der tägliche Wasserverbrauch zuletzt wieder bei mehr als 360 Millionen Litern lag. Im Normalfall beträgt der durchschnittliche Verbrauch rund 300 Millionen Liter pro Tag. Auch wenn für die kommenden Tage Gewitter und Regen vorhergesagt sind, werden diese Niederschläge laut einer Mitteilung aus dem Rathaus keine ausreichende Wirkung haben, um die Wassersituation zu entspannen. Wie die Tagesschau berichtet, hat Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) das Referat für Klima- und Umweltschutz sowie die Stadtwerke München (SWM) beauftragt, eine Wasserstrategie zu erarbeiten, "um die Wasserversorgung der Stadt München vor dem Hintergrund sich verändernder klimatischer Bedingungen wie anhaltender Trockenheit und Hitzeperioden dauerhaft zu gewährleisten".

Strapazierte Ressourcen und strenge Verbote

Nach einem außergewöhnlich trockenen Winter und Frühling seien die vorhandenen Ressourcen der Münchner Wasserversorgung "derzeit äußerst strapaziert", erklärt der OB. Nun müsse man "weitergehende verpflichtende Sparmaßnahmen" ergreifen. Zu den sofortigen Verboten gehören das Waschen von Fahrzeugen außerhalb von Waschanlagen, der Betrieb von Privatpools, das Bewässern von Rasenflächen sowie das Abpumpen von Wasser aus Seen, Flüssen und Gräben.

Gültigkeit und Ausweitung auf das Umland

Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort und ist bis zum 1. August befristet, sofern sie nicht vorzeitig widerrufen oder verlängert wird. Ergänzend zur Allgemeinverfügung geben die SWM eine Wasser-Sparanordnung heraus. Damit gelten die Vorgaben über die Stadtgrenzen hinaus auch für das Umland, das ans Münchner Wasserversorgungsnetz angeschlossen ist.

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