Neue Führerscheinpflicht für Mietboote in Spanien ab Oktober 2026
Spanien verschärft die Regeln für Urlauber auf dem Wasser: Ab Oktober 2026 wird für gemietete Motorboote auch unter 15 PS ein Bootsführerschein zur Pflicht.
Ohne Lappen kein Törn im Urlaub? Moin Moin, da hilft wohl nur Paddeln!
— Rocky, Chefkolumnist
Illustration: KI-generiert
In Spanien gelten ab dem 1. Oktober 2026 strengere Regeln für das Steuern von Mietbooten. Wer im Urlaub ein Motorboot bis fünf Meter Länge und maximal 15 PS (11 kW) mieten möchte, benötigt künftig einen amtlichen Befähigungsnachweis. Für die rein private Nutzung bleibt die Ausnahmeregelung unter bestimmten Bedingungen weiterhin bestehen. Grundlage der Neuregelung ist das Real Decreto 1188/2025 vom 26. Dezember 2025, das unter anderem Artikel 10 des Real Decreto 875/2014 ändert, wie das Presseportal berichtet. Die Änderung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Der spanische Gesetzgeber begründet die Einschränkung mit einer hohen Zahl von Vor- und Unfällen im Zusammenhang mit gemieteten Booten. Eine konkrete Unfallzahl wird dabei nicht genannt.<2>Voraussetzungen für die führerscheinfreie NutzungWer keinen Bootsführerschein besitzt, darf ab Oktober kleine Motorboote bis fünf Meter Länge und maximal 15 PS (11 kW) nur noch dann fahren, wenn diese privat genutzt werden. Ein gemietetes oder gechartertes Boot zählt als gewerbliche und nicht als private Nutzung. Für die führerscheinfreie private Nutzung gelten weitere Bedingungen: Die Fahrt darf nur tagsüber und maximal zwei Seemeilen vom Ausgangshafen, der Marina oder dem Startstrand entfernt stattfinden. Zudem muss die steuernde Person mindestens 18 Jahre alt sein. Jetskis sind von allen Ausnahmen ausgenommen – für sie gilt in jedem Fall eine Bootsführerscheinpflicht. Die nationale Regelung betrifft ganz Spanien, also neben dem Festland auch die Balearen und die Kanarischen Inseln.
Anerkennung deutscher Führerscheine
Mitgründer der Bootsschule1 Silas Siebdrat erklärt: „Wer in Spanien Urlaub machen und ein Boot mieten möchte, muss nicht zwangsläufig einen spanischen Bootsführerschein haben. Nach den neuen Vorschriften genügt ein gültiger nautischer Befähigungsausweis aus dem EWR-Staat der Nationalität oder des Wohnsitzes. Ein Beispiel: Wer den amtlichen Sportbootführerschein See in Deutschland erworben hat, darf damit auch in Spanien ein Boot führen.“ Der deutsche Sportbootführerschein (SBF) See wird nach einer Theorie- und Praxisprüfung ausgestellt. „Bevor man in Spanien ein Boot chartert, empfiehlt es sich, die konkreten Anforderungen für Boot, Revier und Vermieter vorab zu prüfen – unabhängig davon, welchen Führerschein man hat“, fügt Herr Siebdrat hinzu. Wer für den nächsten Urlaub einen Sportbootführerschein erwerben möchte, findet mehr Infos unter www.bootsschule1.de.Bootsschule1 ist mit über 100.000 Teilnehmern Deutschlands größte Bootsschule. Möglich macht das die Kombination aus flexiblen Online-Kursen über die eigene SmartLearn-Plattform und Deutschlands größtem Praxisausbildungs-Netzwerk mit über 100 Standorten. Ziel der Bootsschule1 ist es, den Bootssport sicherer und für alle zugänglich zu gestalten. Als Ansprechpartner für PR wird Team Lead PR Matthias Buck (m.buck@bettertrust.de) angegeben.
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