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23. April 1702

Originaleintrag, von KI überarbeitet

Verkauf des hochfürstlichen Bleianteils vom "Slottemacker" im Jahr 1702

Im Jahr 1702 standen die Obrigkeiten auf Helgoland vor der Aufgabe, die bei einem Schiffsunglück geborgenen Strandgüter rechtlich zu ordnen und wirtschaftlich zu verwerten. Nach geltendem Strandrecht fiel ein fester Anteil der geborgenen Ladung – insbesondere das schwere, wertvolle Blei – an den Landesherrn, hier in der Quelle als der hochfürstliche Anteil bezeichnet.

An einem namentlich nicht genau datierten Tag des Jahres wurde dieser hochfürstliche Bleianteil des gestrandeten Schiffes "Slottemacker" öffentlich ausgerufen und an den Meistbietenden verkauft. Insgesamt kamen 900 holländische, 130 französische und 110 große Hundert Stück Blei zur Versteigerung. In einem von vielen Inselbewohnern und auswärtigen Kaufleuten beobachteten Bietverfahren sicherte sich der Kaufmann H. Jacob Friederichs den gesamten Posten für 1020 Taler und übernahm damit das Risiko und den künftigen Gewinn aus dem Weiterverkauf.

Solche öffentlichen Ausmietungen und Versteigerungen von Strandgut waren auf Nordseeinseln um 1700 ein fester Bestandteil der lokalen Wirtschaft. Sie verbanden die bergende Küstengemeinde, die herrschaftlichen Rechte und die Interessen städtischer Kaufleute. Der Fall des "Slottemacker" zeigt exemplarisch, wie aus einem Schiffsverlust auf See ein legales Handelsgeschäft wurde, das die Kassen des Landesherrn füllte und zugleich die Insel in die weitgespannten Handelsnetze zwischen Holland, Frankreich und Norddeutschland einband.

Quelle: Bolzendahlsche Chronik Helgolands · Originaleintrag, redaktionell lesbar gemacht.

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